Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf den Unterhalt eines Kindes.
Situation 1. Kind (A) aus früherer Beziehung wo voller Unterhalt bezahlt wird
Kind ist aber regelmäßig auch hier, hat eigenes Zimmer, Ferien werden je hälftig in der Betreuung abgedeckt.
Unterhalt wird bisher nach Düsseldorfer Tabelle bezahlt (einfach nach Gehaltsstufe und Alter abgelesen).
Nun ist es so, dass wir in unserer Familie derzeit 2 (B+C) Kleinkinder haben und im Herbst ein 3. Kind (D) erwarten (sind dann also insgesamt 4 Kinder (A + B + C + D). 3 Kinder aus jetziger Ehe (B+C+D) plus 13 jähriges Kind (A) aus früherer Beziehung.
Spielen die 3 Kinder (B+C+D) aus der jetzigen Beziehung bei der Berechnung des Unterhaltes gegenüber Kind A keinerlei Rolle. Ist genauso viel Unterhalt an das 13 jährige Kind (A) zu bezahlen als wäre dieses das einzige Kind?
4 Kinder sind ja schon eine andere finanzielle Belastung als nur ein Kind.
Wenn alle 4 Kinder in einer Familie leben, also alle aus einer Beziehung wären, dann würden die 4 Kinder ja finanziell auch anders aufwachsen als ein Einzelkind.
Bzw. anders gesagt, unsere 3 Kinder hier bekommen auch teilweise getragene Kleidung an, oder haben weniger finanzielle Mittel zur Verfügung weil sie dafür eben noch Geschwister haben.
Wird dies gegenüber Trennungskindern nicht berücksichtigt, bekommen sie immer gleich viel Unterhalt egal wieviel Geschwister sie haben?
Über eine fachlich fundierte Antwort (keine Meinungen) würde ich mich sehr freuen.
In voraus bereits herzlichen Dank.
Elocin2
von
Elocin2
am 02.08.2020, 07:26
Antwort auf:
Unterhalt wenn weitere Kinder da
Hallo,
das Kind A lebt bei der Mutter und nur im Rahmen des Umgangs beim KV?
Dann ist er Unterhaltsverpflichteter. Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Unterhaltspflichten aus, wenn es mehr sind, wird halbstufenweise weniger gezahlt.
Außerdem stellt sich die Frage der Mangelfallberechnung (wenn er nicht genug verdient für vier Kinder). Das ist kompliziert und kann nur von einem Kollegen vor Ort ausgerechnet werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.08.2020
Antwort auf:
Unterhalt wenn weitere Kinder da
Die Düsseldorfer Tabelle ist so ausgelegt das sie zwei Kinder berechnet, hier sind vier Unterhaltspflichtige Kinder also Neuberechnung. Meiner Meinung müsst ihr für die Neuberechnung aufkommen, das Jugendamt hier macht das nur gratis für das Unterhaltspflichtige Kind oder ihr einigt euch mit der Kindsmutter so.
von
misses-cat
am 02.08.2020, 07:56
Antwort auf:
Unterhalt wenn weitere Kinder da
Es kommt darauf an, was an talern zur verfügung steht, der unterhaltpflichtige muss alles tun, um den mindestunterhalt leisten zu können.
Wenn wenig da ist, kann man eine mangelfallberechnung machen lassen.
Man kann sich der unterhaltsverpflichtung nicht entziehen, indem man fleissig weitere kinderlein zeugt. Die km von kind a zieht die einzelelternschaft vor. Kann ich gut verstehen, du hattest die wahl.
wenn man einen gebrauchten mann nimmt, muss man das kalkulieren.
Meinung, nicht gewünscht, aber doch!
Mitglied inaktiv - 02.08.2020, 11:09
Antwort auf:
Unterhalt wenn weitere Kinder da
Naja, wieviele Kinder man mit wievielen Partnern hat, ist ja selbstgewählt - ebenso, ob man sich mit einem Partner zusammen tut, der bereits Kinder aus vorheriger Beziehung hat.
Die Kinder können nichts dafür, das Eltern sich trennen und mit einem neuen Partner weiter Kinder zeugen.
Keines der Kinder sollte benachteiligt werden.
Wenn Mutter A sich nach einem Kind und Trennung entscheidet, keine weiteren zu wollen und dementsprechend für dieses Kind evt. mehr Geld zur Verfügung hat als Mutter B, die sich eben mehr Kinder wünscht und entsprechend zB Klamotten weiterreicht - dann ist das auch alles selbstgewählt.
Du kannst Mutter A nicht vorhalten, dass du selbst eben 3 Kinder möchtest und das dann eben teurer ist.
Darauf muss Mutter A sicher keine Rücksicht nehmen und selbst auf etwas verzichten bzw. das KIND auf etwas verzichten.
Eine Neuberechnung wird evt. dazu führen, dass für dieses Kind weniger gezahlt werden muss. Aber das ihr Klamotten auftragen lasst/lassen müsst, wird bei der Berechnung keine Rolle spielen oder ein Grund für weniger Unterhalt sein. Das wird eben vom Einkommen deines Partners abhängen. Der ist sowohl seinem 1. Kind als auch allen weiteren gleichmäßig zu Unterhalt verpflichtet. Reicht das Einkommen nicht, um die Tabelle zu erfüllen, wird das vorhandene Geld eben entsprechend aufgeteilt.
Dabei hat dein Partner eine Erwerbsobliegenheit. Heißt, er darf nicht sein Einkommen absichtlich verringern, um weniger U zahlen zu müssen. Im Gegenteil müsste er evt. mehr arbeiten, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Wenn er zB statt VZ nur TZ 30 Std arbeitet. Oder würde aufgefordert, sich einen gemäß seiner Qualifizierung besser bezahlten Job zu suchen. Es gibt durchaus auch Fälle, wo Eltern noch einen Nebenjob annehmen müssen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Versetz dich einfach mal in die Lage, du würdest nun mit 3 Kindern verlassen und dein Ex zeugt mit seiner neuen Frau weitere Kinder. Würdest du dann auf Geld für deine Kinder verzichten, weil der Ex ja nun noch ein Kind hat? Da würdest du sicher auch eher sagen "ist doch wohl sein "Pech" und nicht meine Schuld/Entscheidung.
Sorry, aber solche Fragen kommen einfach immer wieder und laufen halt auf das immer gleiche Thema hinaus: die Ex soll weniger bekommen zu Gunsten der eigenen finanziellen Situation. Heißt im Klartext: das fremde Kind soll sich doch mit weniger zufrieden geben, damit man selber mehr hat. Und das ist extrem unfair und dazu die Situation noch vollkommen selbst"verschuldet".
von
cube
am 02.08.2020, 13:02