Lubi
Sehr geehrte Frau Bader, der KV und ich sind gerade dabei uns zu trennen. Wir sind nicht verheiratet. Ich habe evtl. vor nach dem 2. noch das 3. Jahr Elternzeit zu nehmen. In dieser Zeit habe ich jedoch keinerlei Einkommen. Mir steht ja Unterhalt vom KV zu, diesen habe ich auch bereits berechnen lassen. Erhöht sich mein Anspruch im 3. Jahr, dadurch, dass ich kein Einkommen habe (noch bekomme ich Elterngeld)? Wenn ich im 3. Elternzeitjahr z. B. 25 Stunden die Woche arbeiten gehen könnte, wird dies dann mit meinem Unterhalt angerechnet? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, Ihr Anspruch erhöht sich, Einkommen wird angerechnet. Sonderbedarf wird extra gezahlt. Was Sonderbedarf ist, finden Sie hier: http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/sonderbedarf/index.php Liebe Grüße NB
Lubi
Mir ist noch etwas eingefallen: Sind im Kindesunterhalt, den der Vater zahlt "Sonderausgaben", wie z. B. Klassenfahrten, Zahnspange u.s.w. mit enthalten?
Sternenschnuppe
Sonderausgaben sind enthalten, weil sie planbar sind. Dir steht Betreuungsunterhalt zu, den kannst Du über einen Anwalt fordern.
Lubi
Sternenschnuppe, danke fuer Deine Antwort. Dass ich Betreuungsunterhalt bekomme, weiß ich und den habe ich auch berechnen lassen. Ich weiß nur nicht, ob sich dieser im 3. Jahr EZ ändert, weil ich da ja kein Elterngeld mehr bekomme. Oder was damit passiert, wenn ich z.b. 25 Stunden arbeiten ginge.
Sternenschnuppe
Falsch gelesen. Ja, das erhöht sich dann. Der Vater muss Deinen Verdienstausfall ausgleichen bis das Kind mindestens 3 ist. Sofern er kann.. Wenn das Elterngeld weg ist, dann muss er mehr ausgleichen. Arbeitest Du Teilzeit dann zu, dann muss er da die Differenz ausgleichen, da Du ja wegen der Betreuung des Kindes nicht voll arbeitest.
Lubi
Danke Frau Bader fuer die Infos. Um wie viel erhoeht sich mein Betreuungsunterhalt dann , um so viel, wie mein Nettoeinkommen war? Wenn der Mehrbedarf meines Unterhalts aber den Eigenbehalt von 1000€ des KVs ueberschreitet, muss bzw kann er ja nicht mehr zahlen?
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