Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt für volljähriges Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt für volljähriges Kind

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe die nächsten Monat 18 Jahre wird. Sie wird nach den Sommerferien wohl auf eine Schule gehen wo sie den Realschulabschluss macht. Hat jetzt wohl nur einen Hauptschulabschluss und nur Absagen bei Bewerbungen - sagt sie.. Wir würden gerne wissen, wie sich der Unterhalt ab 18 zusammensetzt. Stimmt es das das Gehalt der Mutter und ebenfalls in die Berechnung mit einfließt?? Falls ausreichend vorhanden... Den Spruch von der Tochter "bald bin ich 18 da kannst du noch mehr löhnen" fanden wir nicht nett und würden gerne wissen wie wir uns verhalten sollen. Das wir noch weiter zahlen müssen ist uns klar, wir möchten uns aber auch nicht ausnehmen lassen. Geld zu verschenken haben wir auch nicht. Zumal auch kein wirklicher kontakt besteht, da sie mit ihrer Mutter ein paar hundert Kilometer weit weg wohnt. Zur Zeit zahlen wir einen Betrag von 356 Euro monatlich. Nettoeinkommen Stufe 1900-2300 EUR. Wie sollen wir uns verhalten und wie setzt sich der Unterhalt bei volljährigkeit zusammen?? Für die eine Antwort bedanken wir uns. Freundliche Grüße B.D.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn das Kind volljährig ist, wird ihm das KG voll angerechnet und außerdem wird das Gehalt beider Eltern berücksichtigt. ich würde den Unterhalt von einem Kollegen vor Ort ausrechnen lassen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Netter Satz. Wie viele Kinder habt ihr denn zusammen noch ? Gegenüber volljährigen Kindern erhöht sich der Selbstbehalt auf 1200€ Wenn ihr noch Kinder zusammen habt dann zählen die auch. Prüft das mal durch. Er sollte auf jeden Fall ein Schulbescheinigung der Tochter fordern und auch die Zeugnisse. Und sie soll ihre Bankdaten nennen. Dann kann die Mutter gucken wie sie an ihren Anteil kommt, das Kind ist volljährig und ihr steht es zu. Die Mutter ist auch zu Unterhalt verpflichtet, wie genau das funktioniert weiss ich leider nicht.


Mitglied inaktiv

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Wir haben einen gemeinsamen Sohn der 4 Jahre alt ist.


Sternenschnuppe

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Der fällt da ja auch in die Berechnung. Wenn Dein Mann also zum Beispiel 1950 Netto hat, dann kann er das ja noch bereinigen lassen. Werbungspauschale, Versicherungen etc. Und dann ist die Frage was dann noch über bleibt bis zum Selbstbehalt. Soweit ich weiss gehen minderjährige Kinder auch vor. Und dann ist die Frage ob diese 350€ noch über sind. Sorry, ich bin absolut dafür den vollen Unterhalt zu zahlen, aber bei so Ansagen von der Dame würde ich das mal komplett überprüfen lassen. Und wie gesagt, ab 18 auf ihr Konto. Muss die Mutter sehen wie sie rankommt. Oder ist sie nett? Dann wäre das natürlich fies. Ist sie dafür verantwortlich dass das Kind so spricht, dann ihr Problem :-) Beim Rest wissen die anderen bestimmt besseren Rat, Frau Bader ist vermutlich im verdienten Wochenende, hab ein wenig Geduld. Antworten kommen sicher.


Mitglied inaktiv

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Danke Sternschnuppe :-) Nein. Die Mutter/Exfrau ist nicht wirklich nett. Bei Geld kennt die keine verwandten. Das kann noch was geben.....das werden die sich nicht gefallen lassen.


Sternenschnuppe

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Müssen sie. Ab 18 muss die Tochter ihren Unterhaltsanspruch selbst durchsetzen. Und dann muss sie belegen dass sie eine Ausbildung / Schule besucht. Bis die Bescheinigungen nicht da sind würde ich die Zahlungen einfrieren. Und dann ausschließlich auf ihr Konto überweisen. Wird dem Rotzlöffel schwer fallen diese Summe dann an Mama abgeben zu müssen. Ihr seid da rechtlich safe. Ein Gang zum Anwalt mit allen Lohnzetteln lohnt sich auf jeden Fall. Ok, kommt auch drauf an wo er in dieser Spanne liegt zwischen 1900-2300. Im oberen Bereich kann er beide Kinder bedienen.


sammyasz

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Hallo, schau mal in das Forum rein, sind gute Leute die euch den Spaß gleich vorrechnen. http://www.treffpunkteltern.de/foren/ Ansonsten wäre es bestimmt gut zu wissen, ob es einen Titel gibt und ob dieses bis 18 befristet ist.


Mitglied inaktiv

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Ja. Es gibt einen Titel - leider nicht bis 18 befristet.


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