Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt für Kind aus 1.Ehe -- sorry, LANG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhalt für Kind aus 1.Ehe -- sorry, LANG

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Fr. Bader, mein Mann hat einen inzw. 18 jähr. Sohn aus 1. Ehe, der kurz vor seinem 18. Geb auch eine Lehre angefangen hat! Zusammen haben wir einen knapp 2 jährigen Sohn! Nun hat er mit seiner Ex-Frau wegen der Neuberechnung des Unterhalts gesprochen und die hat prompt einen Anwalt eingeschaltet (ist ja grundsätzlich nicht falsch -- wer soll`s sonst ausrechenen!). Doch mir kommen die Forderungen des Anwalts langsam nicht ganz grün vor! Folgendes: Er wollte im 1. Brief die Gehaltsabrechnungen von Nov 02 bis einschl. Okt 03 und den Steuerbescheid von 2002!Haben wir ihm zugesandt. Nun will er plötzlich auch noch die Gehaltsabrechnungen von Nov + Dez 03! Außerdem hat mein Mann eine Eigentumswohnung aus der wir nur die Steuererleichterung haben, aber keine Mieteinnahmen verbuchen können! Ich habe eigenes Kapital im Ausland angelegt (ausschließlich meins -- hab ich mit in die Ehe gebracht!), das ja auch auf dem Steuerbescheid auftaucht und ich fürchte das dieser Betrag auch mit in die Berechnung fließt! Ist ja aber nicht berechtigt, oder?? Ich weiß das Sie hier nur für allgemeine Fragen eine Antwort geben können. Das ist mir für`s erste auch genug. Darf der Anwalt tatsächlich all diese Unterlagen fordern und wie können wir sicher gehen, das er mein Kapital nicht mitrechnet? Die Ex-Frau meines Mannes ist auch berufstätig und hat noch einen minderjährigen Sohn aus 2. Ehe, für den sie vom Vater auch Unterhalt bekommt! In wieweit ist sie rein rechnerisch auch mit für das Einkommen für den 18 jährigen verantwortlich? Achja -- er wohnt bei ihr! Vielen Dank schon mal für die Info! Schöne Feiertage und ein gesundes Neues Jahr!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wegen der Überweisung hat Desireé recht. Der RA darf die Belege verlangen, muss aber eine Abrechnung vorlege, wo die Einkünfte der Ehefrau nicht berücksichtigt sind. Die kann man dann nachvollziehen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nur mal kurz eins: Ab dem 18. Geb. des Sohnes kein geld mehr an die Mutter überweisen! Sondern nur noch und ausschließlich an den Sohn. Und dann müssen Vater und Sohn miteinander klarkommen, und nicht der Analt der Mutter. Außer, er zeigt an, daß er eine Vollmacht dann vom Sohn unterschrieben hat (wenn dieser 18 ist). NICHTS unterschreiben, was über den 18. Geb. des Sohnes hinaus bestand hat! Ansonsten: hier wird Frau Bader wahrscheinlich wenig dazu sagen, sondern sicher zu einem eigenen Anwalt raten. oder schaut mal: www.mein-recht.de Und dann noch: Auch dei utter ist grundsätzlich ab dem 18. geb. barunterhaltspflichtig, muß also zur korrekten Berechnung ebenfalls Ihr komplette Einkommenssituation offenlegen! Viele Grüße Désirée IANAL!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich habe eine Frage, in meiner Ehe krieselt es gewaltig, nun hab ich einen anderen Mann kennen gelernt und für den Fall, dass sich in nächster Zeit die Frage stellt, zu ihm zu ziehen, würde ich gerne vorher etwas wissen. Ein eventueller Umzug wären um die 400 km, geht das mit meinem Sohn (2 3/4 Jahre) so einfach, ihn dem Vater zu nehmen? Wie sie ...

hallo mal frage zu unterhalt..2007 steht weiter hin einer frau unterhalt zu.???????? und was ist mit kind.. welches recht ist gültig.alt oder neu.. bitte um rat..

Sehr geehrte Frau Bader, bei den Eltern, die nie verheiratet waren und ein gemeinsames Kind haben, muss hier der Vater den Unterhalt (für die Mutter) nur bis das Kind 3 wird, zahlen? auch wenn die Mutter nicht (in Vollzeit) arbeitet? für das Kind aber, bis es 18 wird? Danke! P.S. Ich würde andere Community Mitglieder hier bitten, keine Antworte ...

Kindesunterhalt Krankenkasse Liebe Frau Bader, Sie haben meine Frage leider nicht beantwortet. Es geht mir rein um den Kindesunterhalt. Muss ich diesen bei der Krankenkasse zum Gesamteinkommen dazu mit angeben? Darf der Kindesunterhalt zur Berechnung des Versicherungsbetrages von der Krankenkasse verwendet werden? Ursprüngliche Frage: ...

Guten Tag Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir zu folgender Sachlage Auskunft geben. Mein Partner und ich haben geheiratet und wechseln nun die Steuerklasse. Er hat ein Kind aus erster Ehe. Aktuell bin ich noch in Elternzeit für unser gemeinsames Kind und so möchte mein Partner in die Steuerklasse 3 wechseln und ich in die 5. Sein Sohn ...

Hallo, mein Ex-Partner und ich leben aktuell in Trennung. Mein Ex-Partner ist Doppelstaatler (Deutsch/Thai) und lebt seit der Trennung in Thailand. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir uns eigentlich immer gut verstehen und auch unsere Trennung so fair und stressfrei wie möglich gestalten. Im März ist nun unser Scheidungstermin (einvernehml ...

Guten Abend Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Unterhalt den der Kindesvater zahlt, wenn ich mit einem unserer Kinder zur Mutter Kind Kur fahre und das andere Kind so lange bei ihm lebt? Macht es einen Unterschied ob mein Kind ( mit mir) in eine Reha geht oder wir zwei zur Kur fahren? Ganz lieben Dank für Ihre Zeit und viele Grüße 

Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...

Guten Tag,  ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...

Sehr geehrte Frau Bader,  mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist.  Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög.  Das Kind lebt ...