Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt für erwachsenes behindertes Kind!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt für erwachsenes behindertes Kind!

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Sehr geehrte Frau Bader, Meine Cousine (jetzt 21) ist schwer krank, vor ein paar Jahren ist bei Ihr das Hallervorden-Spatz-Syndrom ausgebrochen. Obwohl die Krankheit immer tödlich verläuft, hat meine Tante es geschafft, sie mit einer Hochdosis Vitamine und Medikamenten aus den USA soweit konstant zu halten, dass sie einigermassen über die Runden kommt. Sie hat Pflegestufe 2 und sitzt im Rollstuhl. Trotz ihrer Behinderung hat sie die geplante Lehre zur Erzieherin angefangen. Sie wird dieses Jahr ihren Abschluss machen und möchte dann - wenn irgend möglich - Sozialpädagogik studieren. Wie lange es geht, wissen wir nicht aber wir unterstützen sie auf jeden Fall! Nun das eigentliche Problem. Meine Tante hat herausgefunden, dass ihr Mann eine Affäre hat. Seitdem drangsaliert er die Familie, bedroht sie und es ist klar, dass meine Tante und Cousine aus der Wohnung dringend weg müssen. Mein Onkel der eine eigene kleine Firma hat, hat beiden gedroht, dass sie keinen Cent Unterhalt bekommen werden. Notfalls meldet er Konkurs an. Das Auto mit dem meine Tante meine Cousine im Rollstuhl transportiert (ist so ein Ungetüm von Rolli weil sie nicht richtig sitzen kann), läuft auf die Firma meines Onkels. Auch das will er ihnen wegnehmen. Also stehen nun beide sozusagen auf der Strasse und wissen nicht weiter. Meine Frage: Kann das Jugendamt auch in diesem Fall das Geld vorschiessen und vom Vater einklagen? Was haben die beiden für Möglichkeiten sich über Wasser zu halten? Meine Tante kann nicht Vollzeit arbeiten weil meine Cousine bei vielem Hilfe braucht. Das Pflegegeld reicht aber nicht zum Leben. Ach und vielleicht noch wichtig: Unter welchen Bedingungen kann man einen Mann der gemeinsamen Wohnung verweisen? Muss physische Gewalt passieren oder reicht schon die Androhung? Vielen Dank erst mal für Ihre Hilfe! Gruss, Christina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, Unterhaltsvorschuss geht nur bis 12. Ich denke,. hier muss ein Anwalt vor Ort beraten und schreiben-die Tricks von Selbstständigen sind groß! Wenn wenig Geld da ist, zahlt dies der Staat (bis auf 10 €), einfach einen Beratungsschein beantragen. Für die Verweisung gibt es ein Gesetz-aber da muss es Beweise geben für die Gewalt! Gruß, NB P.S. Deutsche Selbsthilfegruppe (kennen Sie bestimmt): HSS-NBIA Selbsthilfegruppe-Gruppe Deutschland Postfach 01 12 27451 Cuxhaven Telefon: 04721 - 5011-0 Fax: 04721 - 5011-22 Email: info@hss-nbia-shg.de


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