Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt eines nichtehelichen Kindes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt eines nichtehelichen Kindes

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe eine wichtige Frage. Mein Ehemann bezahlt für seinen nichtehelichen Kind Unterhalt. 1. Ich kriege im September ein Baby, mein Verdienst fällt weg. Mein Mann muss praktisch für uns sorgen. Wenn wir den Unterhalt neu ausrechnen lassen, ist es erheblich weniger, oder ändert sich der Betrag kaum? 2. Wir wollten, dass mein Mann nach einem Jahr in Elterzeit geht und ich arbeiten gehe. Heißt es, dass er nichts bezahlen muss, weil er nur noch Erziehungsgeld kriegt? Vielen Dank im Voraus LG Ira


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ob sich der Betrag wesentlich ändert hängt von verschiedneen Faktoren ab. Vom Verdienst und der Frage, ob Sie die erste Ehefrau sond, vor allem. Er hat eine erhöhte ERwerbsobliegenheit und kann deshalb zwar EZ nehmen, muss aber den Unterhalt vor weiter leisten. Gruß´, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Zu 1.) Es stellt sicvh die Fragem, wie der bisherige Unterhalt ausgerechnet wurde. Wenn ein Titel besteht, muß auf Änderung des Titels geklagt werden. Das kann erst nach der Geburt des Kindes geschehen und dann muß der Richter ggf. den neune Unterhalt feststellen. Generell ist die Düss. Tab. eine gute Orientierung. Da sieht man auch, daß die Unterschiede nicht sehr groß sind. Also wird der neue Unterhalt meisten nicht dramatisch unter dem bisherigen Liegen. Evtl. kommt eine Mangelfallberechnung in Frage, aber dann wird es kompliziert... zu 2.) Nein, dein Mann hat bei Kindesunterhalt eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" das heiß, er muß alles unternehmen, um den Kindesunterhalt zahlen zu können. Bei uns hat mein Mann die komplette EZ genommen und ich in dieser Zeit SELBSTVERSTÄNDLICH den Unterhalt für seinen großen Sohn weitergezahlt. Man könnte es auch so sehen: Wenn Dein Maqnn EZ hat, hat er Unterhaltsanspruch gegen Dich und von diesem muß eben der Unterhalt des Kindes gezahlt werden. Viele Grüße Désirée


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