nina68
Hallo, benötige dringend Auskunkt. Kind lebt beim KV. KM durfte Kind immer besuchen oder auch mitnehmen. Das Kind ist immer traurig, wenn KM wieder weg ist, daher möchte KV das KM keinen Kontakt mehr zum Kind hat und auch den vorher geplanten und abgesprochenen aufenthalt beim Kind bei der KM verhindern. Darf der Unterhalt deswegen einbehalten werden, da KM ja Umgangsrecht und sogar hälfte des Sorgerechts und hälfte des Aufenthaltsbestimmungsrechts hat. Darf KV überhaupt Umgang verbieten und vorher abgesprochenen Urlaub verbieten?
Hallo, Umgang und unterhaltsam nichts miteinander zu tun. Der Unterhalt muss weiter bezahlt werden. Nicht verständlich ist, wieso sich die Mutter das Umgangsrecht verbieten lässt. Hier muss sie zunächst das Jugendamt einschalten und sonst klagen! Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Beides nicht erlaubt. Mutter sollte Umgangsklage einreichen, oder beim Jugendamt um Hilfe bitten. Unterhalt und Umgang haben miteinander nix zu tun.
Pamo
Die Mutter ist sorgeberechtigt und lässt sich den Umgang verbieten? Das ist erstaunlich. Hat sie keinen Rechtsbeistand? Und was den Unterhalt betrifft: Nein, Kindesunterhalt ist kein Zooeintritt, man zahlt auch wenn man keine Kinder sieht.
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