sidney08-15
Hallo Frau Bader. Kann man, rechtlich gesehen, das Besuchsrecht "aussetzen" bis der Ex-Partner regelmäßig den vollen Unterhalt zahlt? Vielen Dank im voraus. Liebe Grüße Sidney
Hallo, nein, das Umgangsrecht hat nichts mit dem Unterhalt zu tun. Ausserdem straft man dann auch das Kind. Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
hallo nein rechtlich gesehen kann man dies nicht tun! man würde damit ja nur den kindern schaden,und der bindung! klar ist es nicht schön wenn kein uh gezahlt wird,aber da wird dir kein richter oder jugendamt den segen für geben!! gruß
Strudelteigteilchen
Was sollte denn der Sinn einer solchen Maßnahme sein? Beides sind Rechte des Kindes. Das Kind hat ein Recht auf Unterhalt und auf Umgang. Wenn das Kind schon "bestraft" wird, indem es keinen Unterhalt bekommt - welchen Sinn sollte es machen, dem Kind auch noch das Recht auf Umgang zu verwehren? Das wäre, als ob man Dir zur Strafe, daß Dir jemand im Laden dein Portemonnaie geklaut hat, auch noch das Auto wegnimmt.
Sternenschnuppe
Unterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun. Geh zum Jugendamt oder Anwalt und lass die das klären und bestrafe nicht das Kind !
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