Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt bei ALG1

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt bei ALG1

Maxi1984

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Guten Tag! Mein Freund hat eine Tochter die er nicht sehen darf für die er aber 289 Euro Unterhalt zahlt. Nun ist er arbeitslos geworden, ist sehr aktiv auf Arbeitssuche. Dennoch fehlen uns nun fast 500euro. Ist es rechtens das ihm der Selbstbehalt von 880euro nochmal um 10% gekürzt wird nur weil wir zusammen wohnen? Das hieße ja auch,das ich somit viel mehr Ausgaben habe, wo ich selber sehr wenig verdiene. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie meinen den Pfändungsfreibetrag? Gibt es einen Titel? Den sollte er schnellstens ändern lassen, am besten lässt er sich von einem RA vor Ort beraten Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das sollte er vom Anwalt prüfen lassen. Arbeitslose haben einen geringeren Selbstbehalt als 1080€. Gibt es einen Titel ? Hat das Gericht verboten dass er das Kind sehen darf ?


Maxi1984

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Er hat einen Titel und muss 289euro zahlen. Die Kindesmutter verbietet den Umgang und das Jugendamt hilft uns nicht! Nun ist er arbeitslos unverschuldet und sein Eigenbehalt wurde auf 880 Euro abzüglich 10% da er bei mir wohnt. Was heißt das ich am Ende die Kosten tragen muss die er nicht mehr tragen kann. Das Kind wurde auch ohne Zustimmung einbenannt.


Sternenschnuppe

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Ja, dann entfallen seine Wohnkosten und es ist richtig. Er hat ja keine Miete, wenn er bei Dir wohnt. Offenbar hat das Kind ihren Namen und sie alleiniges Sorgerecht, dann hat er bei einer Einbenennung eh kein Mitspracherecht. Schade dass er so schnell aufgegeben hat, er hätte sein Umgangsrecht einklagen können. Das kann er jetzt auch noch.


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