Ich bin Studentin und habe mich aufgrund der Geburt meines Kindes im November für das kommende Semester beurlauben lassen. Da ich dadurch für diese Zeit keinen BaföG-Anspruch habe, werde ich für diese Monate Sozialhilfe beziehen. Der Kindsvater ist ebenfalls Student. Wir werden eine ganz "normale" Familie sein, nur das wir in getrennten Wohnungen leben und nicht verheiratet sind. Mein Anliegen besteht darin, dass ich nicht möchte, dass der KV mit meinem Beziehen von Sozialhilfe möglicherweise finanziell herangezogen wird, nicht jetzt und nicht später. Wäre dies der FAll, ich muss nämlich Angaben zu seiner Tätigkeit machen?
Mitglied inaktiv - 08.09.2002, 17:15
Antwort auf:
unterhalt/ bafög/sozialhilfe
Hallo Stardust ,
ich denke, dass man Dir beim Sozialamt schon sagen wird, dass Du den sog. Unterhaltsvorschuss beantragen sollst. Dieser Unterhaltsvorschuss wird zunächst vom Jugendamt gezahlt. Dies ist der Fall, wenn der Kindsvater nicht zahlungsfähig ist. Dieses Geld holt sich das Jugendamt aber irgendwann vom Kindsvater wieder (sobald dieser erwerbstätig ist z.B.). Du hast Dich doch aber nur für ein Semester beurlauben lassen, dann kann es ja nicht "die Welt" sein, die das Sozialamt Dir anrechnen würde. Ich würde vorab mal persönlich dort und auch beim Jugendamt vorsprechen und mich erkundigen, was man am besten machen sollte. Eine persönliche Anmerkung: Warum willst Du nicht, dass der Kindsvater zu Zahlungen herangezogen wird, wenn ihr doch eine Familie bleiben wollt ?(bitte nicht übel nehmen)
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 09.09.2002, 12:20