Mitglied inaktiv
Guten Tag, mein Freund erhält ca. 580 EUR Bafög und ich und unsere gemeinsame Tochter Sozialhilfe. Laut Sozialhilfebescheid werden unserer Sozialhilfe nun 159,-EUR als Unterhalt vom Bafög meines Freundes angerechnet und als Einkommen abgezogen. Da es sich beim Bafög-Satz ja um den Mindestbedarf eines Studenten handelt und es schließlich zur Hälfte ein Darlehen ist habe ich meine Zweifel an der Richtigkeit dieser Rechnung. Können Sie mir weiterhelfen?
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise-so spezielle Fragen darf ich nicht beantworten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
... dann wäre es möglich, dass sein Anteil an den Wohnkosten bei dir abgezogen werden. Ansonsten hat er einen Selbstbehalt (als nicht Erwerbstätiger) von 730€, die ihm verbleiben müssen. Jedoch muss er davon natürlich auch seinen Anteil an Mietkosten tragen. cu
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