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Hallo Frau Bader, mein Mann hat einen Sohn, der jetzt am 12.01. 18 Jahre alt wird. Sein Unterhalt wurde von der Arbeitsagentur ausgerechnet, da seine Ex-Freundin wohl nicht genug Geld verdient. Wir haben 3 kleine Kinder zusammen: 7,8 und 10Jahre alt und sind auch verheiratet. Beide arbeiten. Wie sieht es jetzt ab dem 18. Lebensjahr aus? Der Anspruch geht ja auf den Sohn über, muss mein Mann jetzt den Unterhalt an den Sohn überweisen? Muss er mit seiner Exfreundin sprechen? Was hat die Arbeitsagentur/Jobbörse dann noch mit uns zu tun? Mein Mann hat sich jetzt von seinem Sohn die BV geben lassen, da er dann den Unterhalt direkt an sein Kind überweisen will- er geht in die 12. Klasse, überlegt aber evtl. auch, die Schule abzubrechen. Muss man dann weiterzahlen? Der Sohn muss auch regelmässig über seinen Werdegang berichten, habe ich so im Netz gelesen. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, grundsätzlich hat jetzt der Sohn selber ein Anspruch, und zwar gegen beide Eltern.Er hat auch Anspruch auf das Kindergeld. Da er ja aber augenscheinlich bei der Mutter wohnt und diese kein Geld hat, entfällt der Anspruch gegenüber der Mutter. Die Höhe bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle. das gibt es verpflichtet, alles um seine Ausbildung möglichst schnell zu beenden. Tut er dies nicht, kann der Anspruch verwirkt sein. Wenn in Ihrem Beispiel also das Kind jetzt die Schule abbrechen und unmittelbar eine Lehre beginnt,besteht der Anspruch weiter. Liebe Grüße, NB
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