Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unbefristeter Zweiter Arbeitsvertrag (Minijob) in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unbefristeter Zweiter Arbeitsvertrag (Minijob) in Elternzeit

De88Li

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Hilfe bisher. Ich habe noch eine Frage bezüglich meiner Berufstätigkeit innerhalb der Elternzeit (3 Jahre) . Wenn man vor der Elternzeit einen Vollzeit Vertrag hatte und während der Elternzeit einen Minijob bei dem selben Arbeitgeber antreten möchte, gibt es wichtige Formulierungen auf die geachtet werden muss bei dem Vertrag für "gering entlohnt Beschäftigte"? Darf dieser Vertrag auch unbefristet laufen oder MUSS er befristet sein? Ich habe von meiner Chefin einen Vertrag vorgelegt bekommen der unbefristet ist, sie sagte aber, dass mein alter Vertrag trotz des zweiten Vertrages unberührt bliebe und nach der Elternzeit wieder in Kraft tritt. Ist das so richtig? In dem zweiten Vertrag steht auch nichts von Elternzeit drin. Ist es Gesetz, dass der Vertrag vor der Elternzeit solange ruht bis diese beendet ist, ganz gleich welchen Vertrag man innerhalb der Elternzeit vereinbart? Danke für Ihre Hilfe. Lg De88Li


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, einfach zur Klarstellung ist es besser, ihn befristen zu lassen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bitte lass ihn auf die Elternzeit befristen. Somit müsstest Du den nicht kündigen, sollte ein weiteres Kind kommen und Du die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. Es macht keinen Sinn zwei unbefristete Verträge zu haben. Zudem macht es immer mehr Sinn Teilzeit nach der Elternzeit zu arbeiten, um die Sozialleistungen abzuführen oder zu erhalten.


Sternenschnuppe

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Und auch ohne festes Enddatum., wegen genanntem Punkt. Einfach " befristet auf den Zeitraum der Elternzeit " Auch finanziell darfst Du nicht schlechter gestellt werden.


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