Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug

Frage: Umzug

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Hallo Frau Bader! Es ist jetzt sicher, das wir im Frühjahr zurück nach Thüringen ziehen(momentan wohnen wir in Forchheim/Oberfranken)Jetzt habe ich eine Menge Fragen. Ich bin jetzt zu Zeit im Erziehungsurlaub, vorraussichtlich bis Aug.08, aber ich kann ja auch bis zu vier Wochen vorher das dritte Jahr beantragen. Da ich ja eine Festanstellung habe(Nürnberg) muß ich diese ja kündigen, da die tägliche Strecke 130km einfach betragen würde, was ich mit Kind nicht machen kann.( Sie hatten mir ja in einer andere Frage schon gesagt, das ich da keine Sperre bekommen dürfte)Jedenfalls wüßte ich gern, wie ich mich verhalten soll, ob ich schon kündigen soll, wenn wir umziehen, oder erst wenn meine Erziehungszeit rum ist???Weil eigentlich dachte ich das es ja erst nötig ist,wenn ich wieder arbeiten müßte, das ich rechtzeitig kündige, da ich ja noch mind. fast ein Jahr zu Hause bei der Kleinen bin. Oder sollte ich direkt kündigen. Nicht das es dann später heißt, wenn ich beim Arbeitsamt den Kündigungsgrund "die Strecke ist nicht zumutbar" angebem das die dann sagen, sie sind doch schon vor nem Jahr hergezogen! Muß ich mich dann direkt arbeitslos melden, auch wenn ich im Erzeihungsurlaub bin???Und wie sieht es mit einem Aufhebungsvertrag aus?Ist das besser für mich?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf die KK-Frage an. Wenn es wichtig ist, beitragsfrei weiter versichert zu sein, würde ich das 3. Jahr nehmen u dann mit Frist 3 Mo. zum Ende kündigen. Der AG hat ja keinen Grund, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Liebe Grüsse, NB


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