Hallo Frau Bader, Wir haben seit mittlerweile 7 Jahren ein Wechselmodel, was super funktioniert. Und geteiltes Sorgerecht. Das Kind selbst ist bei der Kindesmutter gemeldet. Diese möchte nun allerdings mit unserem Kind 25 km entfernt umziehen. Unser Kind müsste die Schule wechseln und das Wechselmodel wäre kaum umsetzbar. Ich bin absolut gegen den Umzug, was der KM aber vollkommen egal ist. Wie gehe ich am besten vor?
von
Yve_Flu
am 01.11.2023, 12:23
Antwort auf:
Umzug Wechselmodel
Hallo,
wenden Sie sich schnellstens an einen Fachanwalt vor Ort!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2023
Antwort auf:
Umzug Wechselmodel
Eigentlich ziemlich einfach:
Die Mutter kann umziehen ohne deine Zustimmung.
Das Kind nicht.
Du kannst vorsorglich schon mal beim Einwohnermeldeamt hinterlegen, dass du eine App/Ummeldung des Kindes nicht zu stimmst.
Geteiltes Sorgerecht setze ich hierbei Voraus.
Manche Schulen verlangen bei der Anmeldung die Unterschriften bei der Eltern, manche nicht.
Fazit: theoretisch kann das Kind ohne deine Zustimmung nicht umziehen, viele Mütter schaffen allerdings Fakten, dann ist es hinterher schwer und man muss definitiv das Gericht bemühen.
Alles Gute!
D
von
desireekk
am 01.11.2023, 12:44
Antwort auf:
Umzug Wechselmodel
Du wirst sie nicht vom Umzug abhalten können. Allerdings kannst du die Zustimmung zum Umzug des gemeinsamen Kindes verweigern. Dazu kannst du bereits im Vorfeld schriftlich bei der anderen Schule, bei der anderen Meldebehörde ankündigen, dass deine Ex möglicherweise eine Anmeldung angehen wird, dass du aber deine Zustimmung verweigerst.
Möchtest du, dass das Kind Vollzeit bei dir lebt? Wenn sie umzieht, dann bleibt das Kind bei dir und das Wechselmodell ist hinfällig - egal bei wem das Kind dann Vollzeit lebt.
von
Pamo
am 01.11.2023, 12:46
Antwort auf:
Umzug Wechselmodel
Welche Motivation steckt denn hinter dem Umzug der Mutter (Neue arbeit/neuer Partner/bessere Infrastruktur und Schule/bessere Lebensbedingungen im allgemeinen/bessere Wohnung für weniger Geld)?
Ich würde versuchen noch mal mit der Mutter ins Gespräch zu gehen, oder mir schnellstens einen Beratungstermin beim JA geben lassen um dort möglichst wertfrei deine Sorgen zu äußern und auch die Umstände, denn ist ein Umzug erst mal erfolgt (und das geht auch bei gemeinsamer Sorge recht schnell), hast du meiner Erfahrung nach als Vater kaum noch Möglichkeiten, gegen den Umzug und die geschaffene Distanz und auch den eingeschränkten Umgang vorzugehen. Obwohl es da seitens aller Behörden regional recht unterschiedliche Vorgehensweisen gibt.
Wir leben in Berlin, und ich wurde bei allen bisherigen Behördengängen und Anmeldungen nie nach dem Vater gefragt (obwohl ich immer alle Unterlagen dabei hatte, da alleiniges Sorgerecht).
Ich kann dir noch das Forum vatersein.de empfehlen, da bekommst du wirklich gute Beratung von Vätern, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Außerdem sind langjährigen Mitglieder dort rechtlich sehr fit - denn auch wenn es zu deinem Thema - eindeutige Gesetze gibt, wenn sie nicht umgesetzt werden, bringt dir das halt herzlich wenig!
Alles Gute für Euch
von
JakobsMutti
am 02.11.2023, 09:04