Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umverteilung Elternzeit

Frage: Umverteilung Elternzeit

ramoni91

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Guten Tag, ich hatte meinen Arbeitgeber gebeten, die Umverteilung meiner Elternzeit rückwirkend zu genehmigen. Laut Elterngeldstelle wäre dies auch kein Problem. Jetzt sagt er, aber er genehmigt die Umverteilung nicht und meine Elternzeit endet daher früher. Allerdings sagt er auch, dass er mich auf keinen Fall wieder anstellen wird. Sind mir die Hände gebunden? Oder kann ich das Ruder eventuell noch rum reißen und die drei Monate an Elternzeit noch gewinnen. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, darauf gibt es keinen Anspruch. Das ist auch sehr ungewöhnlich. Liebe Grüße NB


Neverland

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Jegliche Änderung an der ersten Mitteilung der EZ kann der AG ablehnen. Mit der Ausnahme, dass wenn du mindestens 2 Jahre EZ genommen hast, du auch ohne dessen Zustimmung um das 3te verlängern kannst. Und der vorzeitigen Beendigung der EZ? wegen Härtefall oder Mutterschutz, kann er auch nicht verbieten.


Sternenschnuppe

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Unten schreibst Du dass Du seit etwa 9 Jahren durchgehend in Elternzeit bist und Dein AG einen Aufhebungsvertrag möchte. Was genau möchtest Du denn jetzt ändern? Möchtest Du nicht breiten, dann kläre doch die Aufhebung und Auszahlung des Urlaubs und sei Hausfrau. Wenn Du dann möchtest suchst Du eine neue Anstellung.


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