Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ummeldung KK von Pflicht auf versicherungsfrei - Rechtsmittel möglich?

Frage: Ummeldung KK von Pflicht auf versicherungsfrei - Rechtsmittel möglich?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader. Mein Mann ist seit Anfang 2014 Pflichtversichert, da er in dem Jahr die Versicherungsgrenze nicht erreichen konnte. 2015 war er 8 Monate in EZ und hat nur 4 Gehälter bekommen. Er war weiter Pflichtversichert. Jetzt will ihn die Verwaltung wieder versicherungsfrei melden, da er dieses Jahr wieder (normalerweise) 12 Monate arbeiten wird und hochgerechnet über den Höchstsatz kommt. Lt. Aussage der KK in einem sehr ausführlichen Gespräch obliegt es dem AG zu entscheiden ob und wann er diese Meldung abgibt. Der KK ist es egal, da er so oder so den gleichen Beitrag (Höchstsatz) zahlt. Die Beratung dort meint, wir sollen den AG bitten die Meldung nicht abzugeben. Falls der AG sich weigert auf die Meldung zu versichten, gibt es die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen? Stehen uns da Rechtsmittel zur Verfügung? Hintergrund ist, dass ich schwanger bin und mein Mann und ich ab Sommer 2016 gleichzeitig in EZ gehen wollen. Wird er jetzt versicherungsfrei gestellt, muss einer von uns während der EZ KK bezahlen obwohl er am Ende des Jahres die Versicherungsgrenze nicht erreicht haben wird, da er (wie in den letzten zwei Jahren) kein volles Jahresgehalt erwirtschaften kann. Ich selbst bin freiwillig gesetzlich versichert und wir sind in der gleichen KK, die wie gesagt kein Problem darin sieht, wenn ihnen jetzt die versicherungsfreiheit nicht gemeldet wird, damit wir in EZ beide beitragsfrei sind. LG und vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. Er liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Da kann man leider nicht mauscheln. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Das verstehe ich wiederum nicht. Er lag weder letztes Jahr drüber noch bisher dieses Jahr. Wir wollen gar nicht mauscheln aber er wird die Höchstgrenze nicht erreichen, da er schlichtweg nur 6 Monate arbeitet und es damit unmöglich ist die Höchstgrenze zu erreichen. Danke! Lilly


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