Mitglied inaktiv
Ich habe zum Umgangsrecht zwei Fragen. Der Vater hat übrigens kein Sorgerecht und hat nie mir mir und mit dem Kind zusammen gelebt: 1. Der Vater meines einjährigen Sohnes sieht sein Kind einen vollen Tag an jedem Wochenende. Dabei holt er es ab und bringt es wieder. Jetzt verlangt er, dass ich den Kleinen bringe. Kann er das vor Gericht durchsetzen? 2. Wenn der Vater ein Wochenende ausfallen lässt, bin ich dann zu einem Ersatztermin verpflichtet? Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, beides NEIN Gruß, NB
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