Hallo
Meine Frau und ich haben eine gemeinsame Tochter. Diese ist 14monate alt. Als unsere Tochter 6monate alt waren haben wir uns getrennt und ich bin ausgezogen.
Von da an hätte ich meine Tochter immer 2 Wochenenden auch über Nacht. Jetzt habe ich seit 4 Monaten eine neue Freundin und nun möchte meine ex nicht mehr das meine Tochter über Nacht bleibt.
Es besteht keine Gefahr für meine Tochter. Ich würde alles für sie tun. Das Jugendamt meinte ne sie muss mir meine Tochter nur 2 Stunden sehen lassen. Aber das kann ja nicht sein. Keine Tochter und ich haben ein sehr gutes Verhältnis. Darf sie mir es verbieten meine Tochter über Nacht zu haben? Wir sind noch verheiratet haben also das gemeinsame Sorgerecht.
von
Osnafighter
am 31.05.2022, 14:11
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Umgangsrecht
Hallo,
das passt nicht.
Wenden Sie sich selber an das JA oder schalten Sie das Amtsgericht ein.
Es spricht nichts dagegen, dass die Kleine weiterhin bei Ihnen übernachtet.
Sie müssen schnell handeln, sonst tritt eine Entfremdung ein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2022
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Umgangsrecht
Mit welcher Begründung will das Jugendamt denn den Umgang so verringern? Weiß das JA denn, wie der Umgang bisher war?
von
cube
am 31.05.2022, 14:44
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Umgangsrecht
Das weiß ich nicht. Meine ex und ich hatten heute morgen Termin gehabt beim JA weil ich eine gütliche Einigung will. Ich musste den Termin aber gestern absagen da ich Corona positiv bin. Das ist das was meine ex mir heute gesagt hat sie war angeblich da neuer Termin beim JA war leider erst am 24.6 moglich
von
Osnafighter
am 31.05.2022, 15:00
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Umgangsrecht
Ich würde mich an deiner Stelle von einem Fachanwalt beraten lassen und zwar ganz flott. Weil die Ex dich nämlich veräppelt. Es gilt weiter die bestehende Umgangsregelung, egal ob du keine oder 7 Freundinnen hast.
von
Pamo
am 31.05.2022, 15:07
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Umgangsrecht
Aber was ist denn Standard? Meine ex und ich haben Mal eine Sorgerechtsvereinbarung getroffen. Aber die haben wir einfach selber geschrieben und beide unterschrieben.
von
Osnafighter
am 31.05.2022, 15:31
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Umgangsrecht
Es gibt keinen Standard bei bereits erfolgreich laufendem Umgang. Das Kind kennt dich und übernachtet bei dir - es gibt also keinen Grund, den Umgang in 2-Stundenblöcken langsam zu steigern. Es ist alles denkbar, bis hin zum Wechselmodell.
Jedenfalls hat die Kindsmutter keine Vorrechte, du musst dir von ihr nicht vorschreiben lassen wer wann bei dir übernachtet. So wie du auch dich nur lächerlichachst, wenn du plötzlich verbieten würdest, dass der neue Partner der Ex zugegen ist, wenn das Kind Zuhause ist.
von
Pamo
am 31.05.2022, 15:38
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Umgangsrecht
Das dachte ich mir schon.
Ist halt schwer es durchzusetzen. Sie ist ja der festen Meinung das es richtig ist was sie tut und ihr Anwalt hatte ihr auch gesagt das sie mir das Kind nicht über Nacht geben muss. Und das ich jetzt Corona habe und in Quarantäne sitze macht es nicht einfacher.
von
Osnafighter
am 31.05.2022, 15:55
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Umgangsrecht
Da der Anwalt die Interessen deiner Ex vertritt, ist es ja logisch, dass er sie darin unterstützt, dass du dein Kind nicht so viel sehen darfst.
Deshalb solltest du dir dringend ebenfalls einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen! Einen Termin kannst du ja jetzt während der Quarantäne vereinbaren und dann kannst du direkt nach der Quarantäne dort hin.
Es ist wichtig, das du dich jetzt wehrst und für das Verhältnis zu deiner Tochter kämpfst!
von
3wildehühner
am 31.05.2022, 16:24
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Umgangsrecht
Danke ihr lieben
Ja eigentlich weiß man das ja auch. Aber manchmal hat man einfach ein Tief und braucht Bestätigung. Einen Anwalt für Familienrecht habe ich ja schon zwecks Unterhalt. Meine ex und ich hatten uns schriftlich drauf geeinigt das wir uns gegenseitig nicht Unterhaltspflicht sind aber nun will sie doch Geld. Mein Anwalt meinte ich solle die Stunden die sie mir jetzt gibt auf jeden Fall nutzen was ich auch zu und das Gespräch mit dem JA abwarten. Denn das würde dann auch zeugen, das ich an einer gültigen Einigung zum Wohle des Kindes interessiert bin. Was es dann bei evtl Gerichtsverfahren positiv auswirken kann für mich.
von
Osnafighter
am 31.05.2022, 19:55
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Umgangsrecht
Ich würde nicht warten. Die Zeit spielt gegen dich, es wird eine neue Gewohnheit etabliert.
von
Pamo
am 31.05.2022, 20:04
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Umgangsrecht
Du weißt ja nicht, was Deine Frau ihrer Anwältin oder beim JA erzählt hat.
Bei einem so jungen Kind fängt man ja tatsächlich oft mit kurzen, häufigeren Umgängen an. Also 2 Stunden an mehreren tagen oder so.
Vielleicht weiß keine dieser stellen, dass der Umgang bei Euch schon lange auch über Nacht stattfindet.
So oder so schließe ich mich dem allgemeinen Tenor an: Du brauchst fachliche Beratung, asap!
Suche Dir eine Fachanwältin für Familienrecht vor Ort. eine Erstberatung ist auch am Telefon möglich.
Diese wilden Spekulationen hier bringen Dich jedenfalls nicht weiter.
von
Berlin!
am 01.06.2022, 08:48
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Umgangsrecht
Du hast ja jetzt schon einiges an Antworten bekommen.
Ich möchte hier mal einiges in einen besseren Kontext rücken, mir ist es immer alles viel zu einseitig:
1): ihr habt gemeinsame Sorgerecht, also kümmer dich auch bitte gemeinsam mit deiner Frau und das Kind, fordere ein dass du in alle Entscheidungen einbezogen bist, nicht nur der typische Wochenend Papa. Nimm sie auch unter der Woche für eine Nacht, hole sie von der KiTa oder der Mutter ab.
2) und das ist ganz wichtig:
Es geht weniger um dein Recht an dem Kind, sondern darum welche Rechte das Kind hat!
Und genau so würde ich immer, und immer wieder argumentieren:
Laut BGB steht dem Kind Umgang mit den Eltern (beiden!) Im größtmöglichen Umfang zu. Das Recht des Kindes steht im Vordergrund, dass so viel Zeit wie möglich mit dir und der Mutter verbringen soll.
Daraus folgt: nur ein paar Stunden zwischendurch ist nicht genügend Zeit, das wird dem Recht des Kindes nicht gerecht.
Rufe beim Jugendamt an, bitte um Auskunft über das Gespräch gestern (warum wurde da keine Telefonkonferenz gemacht?), Argumentiere immer aus Sicht des Kindes, stelle die Rechte des Kindes in den Vordergrund das ist so viel Zeit mit dir wie möglich verbringen muss, Sol?.
Ob du eine Freundin hast oder nicht ist völlig unerheblich, und würde ich auch grundsätzlich gar nicht erwähnen, denn darum geht es nicht.
Du bist der Vater, und du trittst für die Rechte deines Kindes ein so viel Zeit wie möglich mit beiden Elternteilen zu verbringen.
Je besser du deine Rechte und die des Kindes kennst, umso mehr kannst du dich dafür einsetzen.
Ich hoffe es geht dir gut,
D
von
desireekk
am 01.06.2022, 13:19