Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht

Frage: Umgangsrecht

Stern456

Beitrag melden

Hallo :) Ich weis nicht ob ich hier richtig bin aber ich brauche einen Rat. Ich habe eine 3,5 jährige Tochter dessen Kindsvater sich getrennt hat als sie ein paar Monate alt war. Seitdem war Funkstille und man hat nie was von ihm gehört. Egal wann er hat sich NIe gemeldet. Mittlerweile habe ich einen neuen Partner und mit ihm ein kleines Baby das nun ein paar Monate alt ist. Meine „große“ Tochter ist mit meinem Partner aufgewachsen und sieht ihn als papa. Naja nun kam ein Brief vom Jugendamt „Gestaltung der besuchskontakte“. Mir ist alles aus dem Gesicht gefallen. Nach 3 Jahren Funkstille will der Kindsvater meiner 3,5 jährigen Tochter plötzlich doch Kontakt. Er ist damals 200km weggezogen und hat mittlerweile eine Frau geheiratet. Ich weis nicht welche Hintergründe es hat aber es kommt mir sehr spanisch vor. Zumal er wirklich nie den Kontakt gesucht hat. Ich möchte hier bitte keinen Hass auf meine Nachricht aber ich muss einfach dazu sagen das er türkischer Abstimmung ist und seine Mutter ein sehr schwieriger Mensch ist. Schon während der Beziehung wurde ich total vereinnahmt und sollte konvertieren und durfte kaum Kontakt zu meiner Familie haben, neben Handgreiflichkeiten usw habe ich mich dann damals getrennt. Nach der Geburt wurde mir mein Kind ständig aus dem Arm gerissen sogar schon im Krankenhaus egal ob von ihm oder seiner Mutter. Ich weis das spielt keine Rolle aber ich hoffe hier kann mich jemand verstehen wenn ich sage ich will nicht das meine Tochter zu ihm geht und seiner Familie. Immerhin kennt sie niemanden er und auch alle anderen sind fremd für sie Wie wird es jetzt weitergehen? Wenn er sie ab und zu mal besuchen kann vermute ich das er nach und nach immer mehr will, sie mal mitnehmen oder öfter kommen usw usw wie gesagt sie kennt ihn nicht und ich will auch die Bindung zwischen ihr und meinem Partner nicht stören. Es wäre jetzt total schlimm alles für sie. Zumal er und seine Familie auch schon immer versucht haben Türkisch zu reden damals auch wenn ich gesagt habe bitte nicht. Sie ist deutsch getauft und ich möchte auch das sie deutsch spricht und deutsch aufwächst. Ich will auch nicht zum Jugendamt fahren oder das jemand vom Amt einen begleitenden Umgang macht. Das tut mir einfach weh für mein Kind. Wenn dann kann er sie hier bei mir in ihrem Zuhause besuchen aber mehr auch nicht. Komme ich damit durch oder was kann passieren und was soll ich machen ?? Ich hab auch noch ein Baby und einen Partner und hier mein Leben und meine Familie und kann mich doch jetzt nicht jedes Wochenende mit dem Treffen ?? Was kann passieren wenn es vor Gericht geht, was könnte das Gericht im schlimmsten Fall beschließen wie oft darf er meine Tochter dann sehen ?? Darf er sie mal mitnehmen gegen meinen Willen ? Sie ist doch erst 3,5 Jahre und kommt erst noch in den Kindergarten usw :( Achja und er wohnt 200km entfernt das heißt er kann in Zukunft nur am Wochenende ? Aber ich hab wie gesagt ja auch mein Leben und meine Familie mit der ich am Wochenende was unternehme, muss ich mich nach ihm richten obwohl er weggezogen ist damals. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Kann er das gemeinsame einfach so beantragen und bekommen ? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, er ist der Vater und das Kind hat einen Anspruch auf Umgang. Ich hoffe, dass die Kleine weiß, das Ihr Partner nicht der Vater ist. Natürlich wird er sie nicht direkt ein Wochenende mitnehmen, aber eine langsame Annäherung ist völlig ok. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

so hart es klingt. er ist der vater. er kann das gemeinsame sorgerecht einklagen und wird es auch bekommen. er hat, wie euer kind, ein recht auf umgang. er muss kommen und sie holen, und ja, er darf sie mitnehmen. je offener du damit umgehst, je besser für euch alle. was vorher war, interessiert leider nicht. er kann den umgang gestalten wie ER möchte. so wie du gestaltest, wenn das kind bei dir ist. daher kannst du auch nicht verbieten, dass er das kind von seiner mutter betreuen lässt. ich würde aber dem jugendamt vorschlagen, dass erst ein begleiteter umgang stattfindet. dann siehst du ja, wie sich das entwickelt und wie oft er tatsächlich kommt.


Ani123

Beitrag melden

In der Regel startet der Umgang langsam. Meist für einmal in der Woche für 1-2 Stunden. Je nachdem wie das JA arbeitet kann es sein, dass die ersten Umgänge im Beisein einer dritten unabhängigen Person und ihnen stattfindet. Der Ort kann bei ihnen zuhause sein, wobei das JA auch Räumlichkeiten dafür hat und es oft dort macht. Denn nach den ersten Malen werden sie nicht mehr dabei sein, sondern nur die Person vom JA und der KV. Und da ist es von Vorteil wenn dem Kind die Räumlichkeit schon bekannt ist. Ich kenne es auch so, dass die Person vom JA zu ihnen nach Hause kommt und da Kontakt zum Kind aufnimmt. Der erweitert sich immer mehr, so dass die mit dem Kind raus geht, u. ä. bis hin zu, dass sie das Kind zu der Person zum JA bringen. Es ähnelt einer Babysitterbetreuung. Beim JA wird der KV dann dazu kommen. Die Person wird das ihrem Kind vorher auch mitteilen. Die Person ist ihrem Kind dann vertraut und wird die Umgänge begleiten. Je nachdem wie gut der KV das macht wird sie sich immer mehr zurückziehen bis hin zu, dass die beiden alleine in einem Raum sind. Selbst bei Spielplatzbesuchen wird die Person anfangs mit dabei sein. Es ist eine langsame Annäherung, die letztlich dazu führen soll, dass ihr Kind sagt, dass es zum KV geht und nicht zur Person vom JA und vor allem, dass ihr Kind eine Bindung zum Vater aufbaut. Die Phase dauert unterschiedlich lange. Niemand möchte ihr Kind damit überfordern. Allerdings wird das Ziel sein, insofern der KV es möchte, dass er das Kind jedes zweites Wochenende bei sich haben darf und zudem noch die Hälfte der Ferien und Feiertage. Das klingt viel, braucht allerdings Zeit bis es wirklich soweit ist. Als KV hat er diese Rechte und auch wenn er sie viele Jahre nicht wahrgenommen hat, so darf er es jetzt. Ich hoffe für sie als KM, dass ihr Kind weiß, dass ihr jetziger Partner nicht ihr biologischer Vater ist. Wenn nicht werden sie es ihr sagen müssen. Natürlich wird sich durch den Kontakt in ihrem Familienleben was ändern und auf ihr Kind kommt viel Neues zu. Stehen Sie ihrem Kind beib, machen ihr Mut, dass sie das schafft. Vermitteln sie ihr, dass sie zu ihrem KV darf und sie zuhause auf sie warten werden. Machen sie den KV keinesfalls schlecht vor ihr, denn das erschwert die Situation für ihr Kind. Wenn möglich würde ich die Besuche beim JA stattfinden lassen und nicht bei ihnen zuhause. Wenn ihr Kind später möchte, dass der KV zu Besuch kommt, hat es das selbst entschieden. Aktuell würden sie es entscheiden. Und wenn ihr Kind das möchte sprechen sie das mit dem JA ab. Das JA wird ihnen in dieser Situation zur Seite stehen.


Stern456

Beitrag melden

Vielen Dank für ihre super Anworten Aber sie müssen mich auch verstehen. Ich möchte mein Kind doch nicht beim JA abgeben. Wenn ich zustimme das der Kindsvater meine Tochter 1 mal pro Woche oder alle 14 Tage mal besuchen kommt dann sollte das auch hier in ihrem Zuhause sein. Die Dame vom JA hat auch gesagt das wäre das beste für meine Tochter. Darüber hinaus wäre es das beste wenn wir alles unter uns regeln würden. Laut der Aussage des kindsvaters möchte er die kleine nur ab und zu mal sehen. Einmal pro Woche oder alle 14tage. Aber ich meine jedes Wochenende kann ich ihn nicht zu mir kommen lassen, da kann ich ja dann nie ein Wochenende mit meiner Familie verbringen sondern muss mich immer nach ihm richten ? Weis jemand wie lange es in der Regel dauert bis ein Vater sein Kind ohne mich mitnehmen darf ?? Wie gesagt vielleicht will er das garnicht ich wollte nur über alles informiert sein. Er wohnt auch 2-3 Stunden Autofahrt entfernt ich denke das wird dann auch nicht so schnell sein das er meine Tochter einfach mitnehmen darf zumal seine Frau kein Wort deutsch spricht und dort dann einfach eine komplett andere Sprache meinem Kind eingetrichtert wird gegen meinen Willen. Das ist meine größte Sorge. Seine Mutter wohnt allerdings nur 29 min von mir entfernt ich vermute er wird dann als Argument bringen er holt sie ab und übernachtet dort. Aber dort sind ja 10 andere fremde Leute die sie nicht kennt plus 100 weitere Verwandte das wird alles zu viel Und meine Tochter ist echt ein super braves liebes Kind ich hab so Angst das ihr das ganze schadet. Sie ist auch getauft und ich möchte sie auch christlich erziehen und nicht wie er nach dem islam. Was kann ich denn in der Hinsicht machen? Ich danke euch


3wildehühner

Beitrag melden

1. Frau Bader liest nicht mehr, wenn sie die Frage beantwortet hat. Du musst einen neuen Beitrag erstellen. 2. Der Vater ist der Vater und den hast DU ausgesucht. Du kannst gar nichts machen, so lange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Das, was du hier aufzählst ist NICHT kindswohlgefährdend. Im Gegenteil: Es ist wichtig für die Entwicklung und Identitätsbildung, dass dein Kind seine Wurzeln kennenlernt und auch die Kultur und Sprache seines Vaters. Dein Wille interessiert dabei null. Der Vater kann in seiner Umgangszeit machen was er möchte. Es ist ist sinnvoll, die Umgänge anfangs mit Hilfe des Jugendamtes an einem neutralen Ort zu gestalten und langsam Schritt für Schritt auszuweiten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Ich würde gerne mal wissen, wie meine Chancen vor dem Familiengericht stehen könnten bzgl dem Umgangsrecht.  Vorab : Mein Sohn ist 3 1/2 Jahre alt. Er ist sprachverzögert bzw hat er eine Entwicklungsverzögerung. Auch sozial - emotional ist er noch etwas "kleiner", noch nicht so gefestigt. Zudem leidet er seit Mitte Januar an ständigen Ma ...

Hallo.  Wie sehen Sie meine Chancen, wenn ich vors Familiengericht gehe.  Mein Kind 3,5 Jahre alt (entwicklungsverzögert), hat im Moment eine schwere Zeit. Er leidet unter episodischem Erbrechen und hatte eine nicht geglückte Eingewöhnung in den Kindergarten. Diese habe ich abgebrochen. Wir starten nach dem Sommer neu. Er sucht sehr viel Rüc ...

Hi Mal eine Frage an euch, darf der Vater der kein Sorgerecht sondern nur Umgangsrecht hat dem Kind etwas in die Haarflechten lassen? Vg

Hallo Frau Bader, ich versuche es möglichst kurz zu halten. Im Januar bin ich mit meinem Sohn (5J) ca 400km vom Kindsvater weggezogen. Wir haben hierzu bezüglich dem Umgang eine Regelung über das Jugendamt getroffen. Er sieht den Jungen alle 14 Tage, in folgenden Hol-und Bring-Regelungen. Wochenende 1: ich bringe ihn freitags und hole ihn ...

Hallo, wir sind zwar schon drei Jahre getrennt, dennoch eskaliert gerade die Situation mit meinem Expartner.  Die Kinder leben bei mir, bei der Trennung waren sie 1 und 2, er sieht sie regelmäßig, aber auf seinen Wunsch hin  bis jetzt nie länger als 24std am Stück. Zwischendurch selten mal spontan. Eine seiner neusten Forderungen betrifft d ...

Hallo Frau Bader, können Sie mir sagen, ob eine schriftliche Darlegung / Bestätigung vom Kinderarzt bzgl des Entwicklungsstandes und der gesundheitlichen Problematik des Kindes (reagiert extrem auf Veränderungen / Trennungsangst/ Erbrechen) vorm Familiengericht Gewicht trägt? Unser Kind ist bereits in Behandlung und Abklärung, aber hat noch kei ...

Sehr geehrte Frau Bader, Anfang des Jahres hat sich der Kindsvater von mir getrennt. Er war psychisch sehr krank und hat uns massive bedroht. Zeitweise hatte er ein Annäherungsverbot. Zwischenzeitlich hat er sich in Therapie begeben und ist nun von einer Kur zurück. Er hat mir mitgeteilt, dass die Ärzte eine paranoide Schizophrenie diagnostizie ...

Hallo und zwar hat der kindesvater seit circa 1 jahr umgangsrecht, weil er sonst nicht sein aufenthalt bekommt nutzt er unser kind aus. mein kind ist fast 2 jahre der umgang läuft durch die diakonie begleitet da wir überhaupt keine komunikation führen können. trotz öfteren aufforderung das er kein parfüm sprühen soll während den umgängen oder mich ...

Guten Tag,  ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...

Meine 9 Monate altes Enkelin kennt ihren Vater nur aus 4 Treffen, die nun auch schon wieder Wochen her sind. Er nimmt das Kind nie auf den Arm, liebkost es o.ä. Lediglich ein paar Minuten Grimassen schneiden, Hallo und Tschüss.  Verbal greift er meine Tochter permanent an, was das Baby mitbekommt. Nach heftiger Auseinandersetzung der Elte ...