Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrecht

Shinory

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Guten Morgen Frau Bader, ich bin vor einem Monat mit meinem Sohn von München nach Remscheid gezogen. Ich habe das alleinige Sorgerecht, schon seid Geburt und somit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (laut ihnen). Eine Zeit wollte mein Ex (der Erzeuger) mit dann das Sorgerecht nehmen - also es für sich einklagen. Von diesem Gedanken hat er nun abgelassen, nachdem ihm mehrere Leute gefragt haben, ob er wirklich denkt, er könne sich einen ganzen Tag und ein kleines Kind (13 Monate) kümmern. Nun will er ein Besuchsrecht einklagen - dazu ist zu sagen, ich habe kein Problem damit, wenn er den Kleinen sieht, aber der Weg ist nun halt doch recht weit. So wie ich meinen Ex kenne, wird er den Weg nicht regelmäßig auf sich nehmen um den Kleinen dann nur einen Tag (oder mit Übernachtung in einem Hotel auch zwei Tage) zu sehen... Ich möchte aber nicht, dass er ihn mit nach München runter nimmt zu seiner Neuen, es hatte mich schon immer gestört, wenn sie bei den Treffen noch in München dabei war (und sie war es immer, er hat die Termine extra auf ihre freien Tage gelegt). Außerdem war der Kleine noch nie bei den Beiden daheim und es wären ca. 6 - 8 Stunden Autofahrt jedes Mal. Wenn er das Besuchsrecht einklagt und bekommt (wovon ich schon ausgehe) habe ich dann das Recht zu sagen, dass der Kleine nicht mit zu ihm soll? Oder wird das Gericht bei der Entfernung gleich sagen, dass der Kleine dann immer einige Tage bei ihm verbringt? Ich müsste ihm auch immer das ganze Kinderzeug (Reisebett, Spielzeug, Flaschen, Kindersitz, Kleidung etc.) mitgeben, weil er nichts für den Kleinen hat und auch nichts besorgen wird, weil er selbst nicht Arbeitet und sich alles von seiner neuen Freundin finanzieren lässt und Kinderzeug da ganz weit hinten kommt. Außerdem hängt der Kleine sehr an meinem neuen Freund, dieser hat ihn von Anfang an wie sein eigenes Kind behandelt und sich auch, im Vergleich zum Erzeuger, liebevoll um ihn gekümmert. Würde es so ein Kleines Kind nicht aus der Bahn werfen, wenn dann auf einmal wieder ein Mann auftaucht, den er mehrere Monate nicht gesehen oder gehört hat und dieser ihn dann einfach mitnimmt? Ich mache mir wirklich Sorgen um das Wohlergehen unseres kleinen Sonnenscheins und habe mit einem mehr als ungutem Gefühl zu kämpfen, wenn ich über das alles nachdenke... Lg Shinory


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat ein Umgangsrecht und auch das Recht, das Kind mit nach Hause zu nehmen. Den Umgang mit der neuen Partenrin können Sie nur aus sachlichen Gründen verbieten. Es ist nun leider so, dass er und nicht der neue Freund der KV ist Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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das umgangsrecht ist unstrittig, allein das wann, wie und wo. wie das ein richter entscheiden wird, DAS kann dir keiner sagen... wenn ihr euch nicht einig werdet, wird es eine anhörung geben und dann wird eine entscheidung getroffen. natürlich kannst du deine bedenken alle anbringen, ggf wird ein psychologe hinzugezogen und dann entschieden. vergiss aber deine argumentation mit den nexts, das interessiert niemanden!


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