Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, bei uns spielt sich im Augenblick folgende Situation ab. Die Kinder meines Mannes leben alle bei uns. Die leibl. Mutter meldet sich sehr wenig bis garnicht bei den Kindern. Sie wohnt ca. 300 km weiter von uns weg, wo sich das Besuchsrecht sehr schwer gestalten lässt. Erst hat die Mutter die Ausrede, sie hat kein Geld um mal 1-2 Kinder zu sich zu nehmen, dann heißt es sie hat keinen Platz, kurz gesagt sie findet immer wieder andere Aussagen. Desweitern hat sie einen nuene Partner und nun seit 1 nem Jahr Zwillinge. In den letzten beiden Jahren habe die Kinder ihre Mutter 3 oder 4 mal gesehen. Telefonisch vielleicht mal alle 3-4 Monate einmal. Jetzt ist es so das wir den Kindern immer wieder nahe legen die Mama anzurufen, aber dann wollen sie es nicht , dann kam zum Anfang der Ferien das Angebot der Mutter das die Kinder 1 Woche mal zu ihr können, aber die Kinder wollen nicht, dann will die Mutter nächtes Jahr heiraten und hat die Kinder gefragt ob sie auch kommen möchten, aber die Kinder sagten wieder nein. Nun kam ein Anruf der Mutter und sie fragte die Tochter ( 13 j.) warum sie denn nichts mit ihr zu tuen haben möchte. Die Mutter unterbreitete der Tochter, das die Tochter verpflichtet ist, mit der Mutter zu telefonieren oder sie auch zu besuchen. Man könnte sie dazu zwingen ( Jugendamt), das Mädchen ist total aufgelöst und weiß nun garnichts mehr. Nun meine Frage kann man den Kinder im Alter von 17- 8 Jahren das Umgangsrecht mit der Mutter aufzwingen??? Mein Mann und ich versuchen immerwieder mit den Kindern zu reden und ihnen zu sagen das sie wenigstens mal am WE ihre Mutter anrufen, aber wir können sie doch nicht zwingen. Bei meinen leibl. Kindern und ihrm Vater klappt es ganz gut, auch er wohnt ca. 330 km von uns weg. Auch wenn sie ihn nicht regelmässig sehen, er ruft an und wenn es ihm die Zeit erlaubt dann kommt er auch zu uns runter. O sorry nun ist es etwas viel geworden und ich hoffe sie können mir doch eine Antwort auf meine Frage geben. MfG Getraud
Hallo, nein, das Kind kann nicht gezwungen werden. Und schon gar nicht per Psychoterror. Schalten Sie das Jugendamt ein! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Tja... die Mutter versteht das was ganz gründlich falsch! Aber leider nicht nur sie... Nicht die Eltern haben ein Recht auf Umgang mit den Kindern, sondwern die KINDER auf Umgang mit den Eltern! Anscheinend sieht die Dame den Unterschied nicht... Ixch würde folgendes machen: geht zu Eurem Jugendamt und bittet um ein Gespräch im JA MIT der Mutter. Kommt sie nicht, hat sie Pech gehabt. Und ja, das lässt sich auch mit kleinen Kindern organisieren (wenn man will), wenn es um die eigenen Kinder geht. Aber als GFrundsatz immer das ganz oben geschriebene! So würdeich das auch der Tochter erklären. .. und der Mutter klar machen, daß ihr Druck grad gar nichts bringt. Viele Grüße Désirée
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