Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht Vater bei 8-monatigem Baby

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrecht Vater bei 8-monatigem Baby

LeonieB

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Hallo Frau Bader, Ich habe einen 8 Monate alten Sohn und in meiner Beziehung ist derzeit ganz schön der Wurm drin. Wirklich glücklich sind wir nicht mehr, und ich spiele schon mit dem Gedanken, mich von meinem Partner zu trennen. Dazu habe ich aber noch ein paar Fragen: Ich weiß, dass Väter natürlich auch das Recht auf Umgang mit ihren Kindern haben, aber wie wird das bei Babys geregelt? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unseren kleinen Jungen. Wie wird der Umgang wohl geregelt werden, da ich noch stille (bis auf Mittags- und Abendbrei)? Mein Partner hat keine wirkliche Beziehung zu unserem Sohn aufgebaut (er kümmert sich nicht, weil er "nichts mit ihm anfangen kann"...) Würde er dann auch schon den kleinen am Wochenende und über Nacht bekommen? (Auch wenn ich dies nicht wollte?!) Wie sind hier die Erfahrungswerte, wie der Umgang bei einem Stillbaby geregelt wird? Mehrmals wöchentlich für ein paar Stunden oder doch schon jedes zweite Wochenende komplett? Dürfte der KV das Kind bei seinen Eltern abgeben während seiner Umgangszeit und selbst dann zum Beispiel in die Kneipe gehen, anstatt seine Zeit mit dem Kind zu verbringen? Vielen Dank und viele Grüße Leonie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er wird ein Umgangsrecht bekommne - da muss dann eben auf das Stillen Rücksicht genommen werden. Machen Sie doch mal einen Termin beim JA. Liebe Grüsse, NB


Pamo

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Grundsätzlich einigt ihr euch da untereinander. Es gibt kein Gesetz, das die Umgangszeiten regelt. Ihr könnt euch an das JA oder an einen Mediator wenden, um euch zu einigen. Bei Babys bzw. kleinen Kindern bieten sich mehrere kurze Besuche pro Woche an. Der Vater kann bspw. das Kind im Kinderwagen oder Tragetuch für eine Stunde durch den Park bugsieren. Erst wenn das Kind älter ist und alle Seiten einverstanden sind, würde man an Wochenendbesuche denken. Wenn dein Partner sowieso kein Interesse am Kind zeigt, dann wird er wohl kaum ernsthaft komplette Wochenenden fordern. Meist wollen die Herren, die "nix mit dem Kind anfangen können" eher theoretisch ihren Anspruch anmelden und dann faktisch die Rosinen rauspicken.


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