Mitglied inaktiv
Hallo, mich beschäftigt die Frage ob Rechte auch Pflichten sind. Ich lebe von meinem Mann getrennt und wir haben eine 3 jährige Tochter. Momentan sieht es so aus das mein Mann Sonntags her kommt und seine Tochter für 3-4 Stunden besucht. Wenn ich ihn bitte mal ein Wochenende hier zu bleiben und auf sie aufzupassen damit ich wegfahren kann will er nicht. Er würde sie mit zu sich nehmen aber das will ich nicht aus dem einfachen Grunde weil sein Haus schimmelbelastet ist und meine Tochter und ich gerade diese gesundheitlichen Auswirkungen halbwegs im Griff haben. So läßt sich also keine Lösung finden und ich fühle mich inzwischen durch Kind, Beruf und Haushalt etc. ziemlich überlastet und weiß nicht weiter. Ist mein Mann verpflichtet seine Umgansrechte einzuhalten? Muß er sie alle 2 Wochen nehmen oder darf er nur? Muß ich zustimmen das er sie mit zu sich nimmt? Danke im voraus für Ihre Hilfe und viele Grüße Claudia
Hallo, wenn er das nicht einsieht, wird das JA nicht helfen können. Da muss man zum Gericht gehen.Der Richter belehrt ihn dann auch, wie wichtig es für das Kind ist, ein regelmäßiges Umgangsrecht zu haben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Mit den Pflichten bin ich mir nicht so sicher.... Allerdings kann ich mir vorstellen, daß sich der Ex-Partner dagegen sträubt in Ihrer Wohnung zu bleiben. Gibt es denn keine andere Möglichkeit zum Beispiel bei Oma/Opa der Kleinen väterlicher Seits? Wenn seine WOhnung so schimmelbefallen ist, wird er doch sicher auch "Vorkehrungen" getroffen haben, da das ja im allgemeinen GEsundheitsgefährdent ist. Ich wünsche viel Glück bei einer gemeinsamen Lösung... ansonsten vielleicht einen Babysitter angagieren, um mal "luft" zu bekommen. Liebe Grüße Heike + bärle 21+0
Mitglied inaktiv
Hallo, tja die ache ist etwas kompliziert.... Mein Mann wohnt mit seinem Vater zusammen in einem Haus und seine Mutter ist vor 4 Jahren verstorben also fällt die Möglichkeit weg. Was den Schimmel betrifft. Mein Mann weigert sich einzusehen das irgendwas mit dem Haus nicht stimmt. In einem Gutachten von 1986 wurden allerdings bereits feuchte Wände und schimmel nachgewiesen. Aber was soll ich machen wenn er es nicht einsieht? Und Babysitter.... würde ich gerne. Leider kenne ich kaum jemanden und Fremde hier hin setzen weiß nicht... Meine Tochter knabbert schon sehr an der Trennung und ich möchte sie nicht noch zusätzlich belasten. Liebe Grüße Claudia
Mitglied inaktiv
Das Kind hat ein RECHT auf Umgang -> so rum wird ein Schuh draus! Das Kind hat also ein recht darauf, daß der Vater sich kümmert. Tut er ja erst mal. Aber die Gesundheitsgefährdung wäre mir auch zu groß. Da hilft wohl nur der Gang zum Jugendamt und dort um einen Gesprächstermin bitten... Oder: Der Papa fährt mit der Tochter mal ein Wochenende weg! Hilft das? Désirée
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Die kleene ist doch 3 Jahre alt, ergo Kindergarten... Da freundet Sie sich eventuell mit andren Kids an und Voila... Du hast mal die "andren" Kinder und die Kleene geht mal zu denen... So hab ich das immer bei meinem Sohn gemacht... Dienstags und Donnerstags nachmittags war meistens "Austauschtag"... So hatten wir alle unsren Spaß und unsre freien Nachmittage. Wenn Du in einem kleinen Ort wohnst, hilft es vielleicht auch, Dich mal ans Jugendamt/Tagesmütter zu wenden. Diese Frauen sind beim JA registriert. Viel Glück und Kraft.. auch diese Zeit geht rum... Liebe Grüße Heike + bärle 21+1
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