Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, der KV möchte SEIN Umgangsrecht auf seine Eltern übertragen und mich quasi "nötigen", unseren Sohn alle 14 Tage zu seinen Eltern zu bringen (sie wohnen über 50 km, einfache Strecke, entfernt und ich bin zur Zeit hochschwanger mit Zwillingen und somit nicht wirklich übermäßig mobil). Darf bzw. kann der KV sein umgangsrecht "übertragen"??? Zur Großmutter kindsväterlicherseits habe ich ein relativ gutes Verhältnis. Ich habe auch in der Vergangenheit immer darauf geachtet, daß mein Sohn Kontakt zu den Großeltern hat, sehe allerdings nicht ein, daß ICH den Großeltern hinterhertelefoniere etc. um Termine zu vereinbaren. Wenn diese am Kontakt interessiert sind, sollen sie sich bitte mit mir in Verbindung setzen. Oder sehe ich das falsch?? Besten Dank und herzliche Grüße czunczi
Hallo, darauf habe ich doch schon geantwortet. Wieso nochmal? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi! Sorry, dass ich einfach antworte, aber ich hab Deine Story etwas mitverfolgt. Zum einen ist es so, dass der KV sein Umgangsrecht nicht übertragen kann, da die Großeltern einerseits ein Eigenes haben und es andererseite (und das ist viiiiiel wichtiger) um das Umgangsrecht des KINDES geht mit seinem Vater Kontakt zu haben. Auf der anderen Seite brauchst Du Euer Kind überhaupt gar nicht durch die Weltgeschichte fahren, da grundsätzlich der Umgangsberechtigte (hier ist nicht das Kind gemeint) für die Kosten sowie für die Druchführung (Abholen+Zurückbringen) voll allein verantwortlich ist. Ich hoffe das hilft Dir alles etwas weiter und Du kannst Dich mit Deinen Kids inside und outside etwas mehr entspannen.... ;-) Gruß Mariele
Mitglied inaktiv
DANKE! Der KV versucht derzeit schlicht und ergreifend, mich in den Wahnsinn zu treiben. Um den Kleinen scheint es dabei so gar nicht zu gehen. So hat er z. B. dem Zwerg noch nicht einmal zum dritten Geburtstag gratuliert.... Ich versuche, einfach nur ruhig zu bleiben. Mir ist es ja im Grunde sogar lieber, ich kutschiere den Zwerg durch die Gegend, da der KV (und dessen Eltern leider ebenso) doch recht heftig dem Alkohol "zusprechen" und ich das für keine gute Basis halte, um ein Kind sicher von a nach b zu bringen. Aber zwingen lasse ich mich grundsätzlich ungern zu irgend etwas. Deshalb die Frage. Wie gesagt, vielen lieben Dank!
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