Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht leider ziemlich lang!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrecht leider ziemlich lang!!!

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, heute habe ich auch mal eine Frage. Es geht um meine Freundin, sie hat eine Tochter die jetzt 5 Monate alt ist. Der Vater des Kindes hat sie während der Schwangerschaft verlassen.(Die beiden sind nicht verheiratet. Und sich auch sonst nie um sie gekümmert. Jetzt beharrt er aber auf sein Besuchsrecht! Er darf die kleine Montags für 2 Stunden sehen.Meine Freundin möchte das er die Kleine bei Ihr zu Hause sieht. Er will sie mitnehmen. Hat er das Recht dazu? Das Jugendamt ist mehr auf der Seite des Vaters, meint meine Freundin würde sich querstellen. Er will sich jetzt einen Anwalt nehmen. Welche Rechte hat er? Kann er ihr die Kleine wegnehmen? Sie macht sich große Sorgen. Und wie ist es, wenn sie in Urlaub fahren möchte und somit den besagten Montag nicht da ist? Sie hat ihm Bescheid gesagt, und er hat sich beim Jugendamt beschwert das sie die Termine platzen läßt. Muß sie der Besuchsregelung überhaupt zustimmen?? Noch dazu kommt, daß der Vater des Kindes ein Alkoholproblem hat und auch zu Gewalttätigkeit neigt. Wäre es sinnvoll für sie einen Anwalt einzuschalten? Ich bedanke mich im Namen meiner Freundin für Ihre Bemühungen. Liebe Grüße Jana PS: Meine Freundin hat das Gefühl, daß es ihm bei den Besuchen gar nicht um seine Tochter geht, sondern das er es nur tut um sie zu quälen. Von den 2 Stunden die er mit der Kleinen verbringen darf, ist er höchstens 1 Stunde da.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat einen Anspruch darauf, das Kind zu sehen. Väter müssen auch Rechte haben. Er darf es auch mitnehmen, eben genau in dem vom Gericht gesetzten Grenzen. WEgnehmen kann er es ihr nicht, es sei denn, sie ist nicht geeignet, auf das Kind aufzupassen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Das Kind brauch sie Ihm noch nicht mitzugeben. Wegnehmen geht nur wenn das Kind nicht ausreichend versorgt oder geschlagen wird und das muß erst bewiesen werden. Sie kann auch zum Jugendamt gehen und es so regeln lassen, das er das Kind nur unter aufsicht eines Jugendamtmitarbeiters sieht. Sie soll sich auf jedenfall mal an das Jugendamt wenden und sich dort beraten lassen wegen des Besuches unter aufsicht vom Jugendamt, denn da können sie sich gleich ein Bild vom Vater machen. Gruß lola


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