Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht DRINGEND!!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrecht DRINGEND!!!!

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe ein problem der vater meiner Tochter und ich haben uns gestritten da er sie schon mehr mehr als 4 wochen sie net mehr abgeholt hat.Ich arbeite in einem betreuten wohnen und habe auch wochenend dienste und die konnte ich so legen das ich an den we arbeite wo sie papa wochenende hat. ER hat sich mal wieder quer gestellt und mir lauter sachen an den Kopf geschmissen und da hab ich dann zu ihm gesagt dann brauchst du sie dann garnet mehr holen den das bringt ihr nichts und mir auch nichts. dann hat er mir mit dem anwalt und jugendamt gedroht und hat aufgelegt.ich weiß das ich überreagiert habe aber er hat mir vorwürfe gemacht bis zum geht nicht mehr und dabei müsste er sich mal an die eigne nase packen.den er ist der unzuverlässige...meine frage ich jetzt was soll ich den jetzt machen?Wir haben gemeinsames sorgerecht...muss ich mir den alles von ihm gefallen lassen?Und wann fängt ein wochenende an Freitags oder samstags?DANKE SCHONMAL FÜR IHRE HILFE!!!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, versuchen Sie, mit Hilfe des JA eine Einigung herbeizuführen. Nicht er hat Rechte, DAS KIND hat Rechte auch an ihm. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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gemeinsames Sorgerecht = er hat mitzubestimmen, sprich, er hat durchaus ein Umgangsrecht, was Du ihm nicht einfach so verweigern kannst, weil Du gerade sauer bist, dass er seinen väterlichen Pflichten nicht nachkommt. Insofern hat Dein Ex recht. Er hat durchaus ein Umgangsrecht. Sollte er eine Gefahr für Dich oder Dein Kind darstellen, dann sieht das schon anders aus, aber wegen solchen Lapalien hast Du vor dem Jugendamt eher schlechte Karten!!! Unzuverlässig hin oder her. Selbst wenn er seinen Unterhaltsansprüchen nicht (mehr) nachkommen sollte, hat er ebenfalls ein Besuchsrecht. Also lass ihm das auch. Ich bin selbst alleinerziehend, der Vater meines Sohnes hat kein Sorgerecht, ich habs ihm damals angeboten. Er hat aber die Vaterschaft anerkannt, zahlt auch Unterhalt. Hat aber kein Interesse an dem Kind. Ich würds mir manchmal wünschen, da Simon seinen Papa nur viermal gesehen hat und das letzte mal, da war er noch nicht mal ein Jahr alt. Jetzt wird er vier!!! In meinem Fall wäre ich für das Wort BesuchsPFLICHT statt -recht. LG sue


Mitglied inaktiv

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Ja das galube ich dir ja aber was noch dazu kommt das meine tochter jedesmal durcheinander ist und ich erstmal wieder 5 tage brauche bis sie wieder normal ist und auch ruhig schläft sie will dann immer zu ihrem papa usw. ich weiß auch das ich nicht wirklich richtig reagiert habe aber er hat ja damit angefangen mir zu drohen von wegen dann laß ich dich ganz hängen und hole sie garnet mehr!! mir geht es einfach auf die nerven das es nie ein regelmäßigkeit gibt und meine tochter leidet darunter sie brauch nunmal eine regelmäßigkeit...


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