XYZ15
Nachtrag zur Anfrage vom 12.01.2020 um 08:14 Ich würde sehr gerne zurück ziehen zu meiner Familie, 250km vom KV entfernt. Ich habe auch schon mit meinem er Familie darüber geredet, zu den Familienangehörigen ins Ausland zu ziehen. In dem Land wird auch deutsch geredet. Es gibt deutsche KIGA's Schulen und Universitäten. Die Familie im Ausland ist 3 sprachig aufgewachsen. Es gibt keine Kommunikationsprobleme zwischen den Kindern und der Familie. Diese Familie besteht aus über 200 Angehörigen. Es sind echte blutsverwandte. Kann alles per Gentest nachgewiesen werden. Der KV hat keine echten blutsverwandte. Er hat nur einen psychisch kranken Bruder (schitzufren, attestiert). Die Mutter vom KV ist Einzelkind, die Eltern sind lange tot. Der Vater des KV hat nur einen Bruder. Der hat eine Tochter, diese hat eine kleine Tochter. Der KV selbst hat keinen Kontakt zu diesen Personen. Die Kinder haben auch keinen Kontakt zu diesen Personen. Arbeit würde ich immer und überall finden. Ich arbeite in der Pflege. Der KV möchte nicht, dass (wenn mal meine Eltern nicht mehr leben) ich mit den Kindern zu meiner Familie ziehe. Ich bin hier dann völlig alleine. Das wird für mich aber nicht möglich sein, ganz alleine zurecht zu kommen. Ich brauche Angehörige die mir helfen und für uns da sind, wenn es eine Notsituation gibt. Ich kann nicht ganz alleine hier leben, nur weil der KV es so will. Es kann doch nicht sein dass, ein Richter gegen die KM entscheidet und ihr die Kinder entzieht, nur weil der KV das so will. Was ist denn mit dem Kindeswohl? Sind dem Richter die psychischen Folgen, völlig egal? Ist es gesetzlich so vorgeschrieben dass, wenn die KM zur Familie zurück ziehen möchte mit den Kindern, weil sie die Unterstützung der Familie in jeder Hinsicht braucht, dass der Richter der KM die Kinder entzieht, nur weil der KV das so will? Ich weiß dass ich die Kinder nie mehr sehen würde. Weil ich den KV und seine Familie sehr sehr gut kenne. Die Familie des KV waren und sind auch keine Bezugspersonen. Im Beisein der Kinder haben der KV und seine Mutter, der KM gesagt dass, die KM kein Umgang für die Kinder ist und dass sich das bald ändern wird, dafür sorgen beide schon. Das wurde auf dem Handy aufgenommen und ein Zeugen gibt es auch. Bei der Kindesanhörung haben beide Kinder klar und deutlich gesagt bei wem sie leben möchten. Der KV hat in jedem Schreiben ans Gericht, versucht mir zu unterstellen dass ich die Kinder gegen ihn aufhetze. Der Richter konnte das nicht bestätigen, weil es einfach nicht stimmt. Meine Familie und ich reden mit den Kindern nicht über den KV. Er gehört nicht mehr zu unserem Leben und die Kinder bekommen wieder Angstataken. Sie weinen Nachts sehr oft und schreien nach der KM. Sie lassen sich sehr schlecht wieder beruhigen. Die Nachbarn sprechen uns jedes mal darauf an, manche wollten auch die Polizei rufen. Ich kläre die Nachbarn immer über alles auf. Ich kann aber nichts daran ändern. Der KV unterstellt mir immer wieder dass ich mir immer alles einbilde. Das JA ist über alles informiert. Es gibt keine Kommentare dazu. Es interessiert sich einfach nicht. Der KV arbeitet täglich von 7:30-16:30. Er könnte sich nicht um die Kinder kümmern. Die Kinder würden bei der Mutter des KV leben. Diese ist 62 Jahre alt, hat keinen Schulabschluss, keine Berufsausbildung, hat noch nie in ihrem Leben gearbeitet. Kann alles nachgewiesen werden. Die Kinder mögen sie nicht. Die Mutter des KV hat den KV und seinen Bruder mit dem Kochlöffel regelmäßig gezüchtigt, wenn sie nicht pariert haben. Der KV war nicht in der Lage im KIGA zu bleiben. Er hat Jahre lang extrem gestottert. Alles nachweisbar. Bin ich vom Gesetz her tatsächlich dazu gezwungen das meinen Kindern antun zu lassen von solchen Personen, nur weil der KV das so will? Das kann doch wohl nicht wahr sein. Wo sind die Kinderrechte, wo ist das Menschenrecht? Hat man als KM denn überhaupt keine Rechte? Es sind meine Kinder. Niemand darf meine Kinder anfassen. Bitte geben Sie mir einen Rat Mit freundlichen Grüßen
s.u.
la-floe
Ja, das kann ein Richter und wenn das JA jetzt schon sagt, dass es den Verbleib der Kinder beim KV befürwortet dann hast du sehr schlechte Karten. Wenn du ASR oder ABR hättest sähe das anders aus. Ich finde die Art und Weise, wie du über die Omma der Kids sprichst auch nicht prickelnd. Dass sie keinen Schulabschluss hat und ob sie jemals gearbeitet hat ist völlig irrelevant. Du schreibst ja auch "schitzofren", da würde ich mal nicht mit Steinen werfen. Du bräuchtest gute Gründe wie besserer Job, neues Kind mit LG, der dort wohnt etcpp. Aber trotzdem wären deine Voraussetzungen denkbar schlecht, wenn das JA den Verbleib der Kinder beim Vater befürwortet. floe
Mitglied inaktiv
Selbst dieser Text ist zu lang. Wende dich an einen Fachanwalt. Es gehört schon sehr viel, dass die Kinder ganz zum KV sollen, wo nur wenig Umgang besteht..
XYZ15
Hallo la-floe Ist es in Ordnung dass, mich die Mutter des KV und der KV vor den Augen der Kinder und vor meiner Mutter, nieder machen? Es gibt weitere Zeugen. Sie sagen beide dass, ich kein Umgang für die Kinder bin. Sie können mit NICHTS begründen warum, mit gar NICHTS. Schitzufren, ja attestiert von der Nervenklinik. Der Bruder war 2 mal für längere Zeit in der Psychiatrie. Er steht unter medikamentöser Beobachtung. Der KV bringt ständig die Kinder zu dieser Person. Diese Person lebt bei der Mutter des KV. Das JA aus dem früheren Wohnort befürwortet es nicht dass, die Kinder bei der Mutter des KV oder beim KV leben. Das jetzige JA KENNT DIE KINDER NICHT, KENNT DAS GERICHTLICHE URTEIL MIT ALLEN AUSSAGEN NICHT. Es interessiert sich nicht dafür. Aufgrund von WAS, von WAS, kann das jetzige JA überhaupt irgendetwas befürworten? Aufgrund von WAS? Ich weiß nicht ob Sie sich mit psychischen Erkrankungen auskennen. Wissen Sie was ein Auslöser ist? Kennen Sie die Gefahren? Wissen Sie von welchen Personen die meisten Missbräuche ausgehen? Kennen Sie sich überhaupt aus? Mit welcher Begründung wäre es besser dass, die Kinder mit so einer Person unter einem Dach leben? Was wären Ihre Gründe, die Kinder der KM weg zu nehmen und bei solchen Personen unter zu bringen? Sie sind offensichtlich gegen alle KM die versuchen ihre Kinder zu schützen. Der Bruder des KV ist auf den KV und auf dessen Mutter los gegangen. Daraufhin hat die Mutter die Klinik angerufen und der Bruder wurde abgeholt. Bitte verzeihen Sie, aber bevor Sie antworten, sollten Sie alles genau durchlesen. Sie sollten sich mit Krankheiten und Risiken auskennen. MFG
Felica
Wenn die Kinder wirklich zum Vater kommen, dynn weil du dich um Kopf und Kragen redest. Sich dir einen guten Anwalt, stelle den persönlichen kontakt ein bzw wenn irgendwelche Termine, dann nur mit Anwalt. Und dann lass den Anwalt machen. Und spreche um Gottes Willen nicht von Umzug und schon gar nicht das es in ein anderes Land gehen soll. Logisch das das JA dann eher den Vater die Kinder unterstützt. Du redest zu viel und schadest damit nur.
XYZ15
Hallo Felica Vielen Dank. Genau aus diesem Grund wende ich mich hier in diesem Chat an eine Fachanwältin für Familienrecht. Ich brauche nun mal ein paar Antworten. Nein, ich rede mit dem KV nicht über meine Ängste und Gedanken oder Vorhaben. Was heißt Vorhanden, es hört s nach einem Schwerverbrechen an. Ich muss mir Gedanken um alles machen. Und ja, ich werde die Hilfe meiner Familie sehr brauchen wenn meine Eltern nicht mehr leben. Sie sind beide 70 Jahre alt. Alleine kann Niemand mit 2 Kindern ohne jegliche Hilfe überleben. Das ist die traurige Wahrheit. Ich möchte nur wissen ob ich aufgrunddessen, weil ich dann keine Familie mehr in meiner Nähe haben werde, meine Kinder ihre Mutter verlieren werden. Und dass der KV die Kinder bald ganz zu sich nehmen will, das macht mir noch viel größere Sorgen. Vor allem er hat keine Gründe. Das JA, siehe Text. Ich möchte wissen ob die Kinder ihre Mutter verlieren werden, nur weil der KV und seine Mutter das so wollen. MFG
Mitglied inaktiv
Zitat: Und dass der KV die Kinder bald ganz zu sich nehmen will, das macht mir noch viel größere Sorgen. Vor allem er hat keine Gründe. Das JA, siehe Text. Ich möchte wissen ob die Kinder ihre Mutter verlieren werden, nur weil der KV und seine Mutter das so wollen. NEIN können die Kinder nicht.... Dein ex hat kein Recht der Welt das zu machen...
la-floe
Xyz15 kein Grund, mich anzugreifen. Ich habe die lediglich sachlich mitgeteilt, dass ein Richter das genau so verfügen kann. Gerade wenn das JA eine gleichlautende Stellungnahme verfasst. Wenn du vorm JA und vorm Richter dich so gibst wie hier verspielst du deine letzten Chancen. Trotzdem viel Erfolg
Felica
Du brauchst keinen Anwalt der dir ein paar Fragen beantwortest sondern einen Anwalt vor Ort der handelt. Scheinbar hast du das JA vor Ort gegen Dich. Du machst keinen taffen Eindruck nach dem was und wie du hier schreibst. Du siehst nicht mal mehr das wirklich wesentliche, sonden machst nebenschauplätze auf welche nichts zur Lösung beitragen. Ohne Anwalt stehen die Chancen für dich deutlich schlechter. Auch gegenüber dem JA. Also vergeude nicht noch mehr Zeit sondern besorge dir vor Ort einen sehr guten Anwalt. Jetzt verstanden?
XYZ15
Hallo La Floe Ich möchte Niemanden angreifen. Sie auch nicht. Ich habe nun mal viel gelesen, auch hier im Chat. Ich kenne von keiner Geschichte die Wahrheit. Aber ich lese dass eindeutig die KV mehr Rechte bekommen als die KM. Ich frage in diesem Chat um Rat und bitte um Hilfe. Weil eben auch viele ihre Erfahrungen haben. Ich verstehe auch nicht dass dieses JA von hier sich nicht für die Vorgeschichte und auch für sonst nichts interessiert. Die Dame vom damaligen JA hat alles berücksichtigt. Sie hat über 30 Jahre Erfahrung. Diese Dame vom JA von hier ist gerade mal 37 Jahre alt und kann nicht wirklich von Erfahrung sprechen. Ich möchte Niemanden beleidigen oder angreifen. Wenn es so rüber kam, entschuldige ich mich. MFG
XYZ15
Hallo Felica Ja, ich habe sehr gut verstanden. Danke MFG
mellomania
dein beharren auf blutsverwandschaft ist sehr merkwürdig. es ist völlig irrlevant ob du 12999 blutsverwandte hast oder nur 2. oder gar keine blutsverwandten. stell dir vor, ich habe EINEN blutsverwandten! meinen bruder. der rest meiner familie, meine eltern, tanten onkel was auch immer, sind NICHT meine blutsverwandten. und trotzdem meine familie. und warum soll bitte jemand mit zwei kinder nicht überlegen können? so ein schwachsinn! du versteifst dich auf völlig unwichtige, irrelevante dinge! das was bei dir los ist, kann doch keine dir fremde RA in einem forum klären! such dir einen anwalt vor ort! und ja, das gericht kann sehr wohl untersagen, dass du gegen den willen des vaters weit weg zieht. die kinder haben ein recht auf vater UND mutter :-)
la-floe
neee, dass GerIcht kann der TE NICHT untersagen wegzuziehen. Es kann ihr nur untersagen, die Kinder mitzunehmen.. floe
XYZ15
Hallo Mir ist schon klar dass, mir das Gericht nicht verbieten kann weg zu ziehen. Meine Mädchen sind 5 und 3 Jahre alt. Als wir noch 250km vom KV weg wohnten (1Jahr lang) war es auch kein Problem für den KV runter zu fahren. Der Richter von dort hat mir auch nicht die Kinder weg genommen. Die Kinder wurden vom Richter ja angehört. Meine ganze Familie wohnt nun mal 250km entfernt vom KV. Ich musste nur wieder zu meinen Eltern ziehen weil mein Vater eine schwere Herzop hatte. Es geht ihm dementsprechend. So wie früher ist er vom gesundheitlichen Zustand leider nicht. Meine Mutter kann sich nicht um alles kümmern, leider. Nur deswegen bin ich wieder her gezogen. Warum würde mir dann der Richter die Kinder weg nehmen wenn ich wieder zu meiner Familie zurück ziehen will? Es sind auch Hauptbezugspersonen. Wir würden wieder alle bei ihnen im Haus wohnen und es wäre immer Jemand da, wenn ich z.Bsp. krank werde. Der Umgang würde wie vor einem Jahr eben bei meiner Familie 250km entfernt statt finden. Wir sehen die Familie immer noch regelmäßig und telefonieren per Video miteinander. Ferien verbringen wir gemeinsam. Sie sind ja nicht fremd für die Kinder. Entschuldigung, ich bin kein Richter und ich mache nicht die Gesetze. Aber mit welcher Begründung sollen meine Kinder ihre Mutter verlieren? Warum ist der KV auf einmal wichtiger als die KM bei der die Kinder schon immer gelebt haben? Die Kinder würden ja nicht einmal beim KV leben. Sie würden bei seiner Mutter 40km entfernt leben, weil er sich nicht um die Kinder kümmern kann. Ganz einfach, weil der KIGA hier nur bis 15 Uhr auf hat. Er ist den ganzen Tag im Umkreis von 100km im Dienstauto unterwegs. Das sind Tatsachen, die ich nicht nachvollziehen kann. Ganz und gar nicht.
Mitglied inaktiv
Irgendwie versteifst du dich darauf, dass der KV deine Kinder holt und behält. Das darf er genauso wenig wie du mit den Kindern einfach wegziehen kannst. Du hast zuviele Kriegsnebenschaukämpfe.. Gehe zu einem Fachanwalt vor Ort. Das wird dir Frau Bader sicher auch schreiben. Internet ist keine Hilfe. Nimm Geld in die Hand und lass den Anwalt alles machen ...
luvi
Hallo, Ich kapiere überhaupt nichts. Du musst dein Post klarer und eindeutiger formulieren. Überflüssiges weglassen. Dafür aber notwendige Fakten schreiben. Ich bin mir nicht mal sicher, ob ich verstanden habe, wo deine Kinder leben, bei dir? beim Vater? Wohnt ihr zusammen? Wohnt ihr zur Zeit in der gleichen Stadt? Das Jugendamt, das 2018 die Umgangsregelung getroffen hat, ist das jetzt nicht mehr für euch zuständig? Bist du mit den Kindern nach dem Treffen der Umgangsregelung umgezogen? Was hat deine Familie, bzw. die Familie des Vaters damit zu tun? Es geht um eine Sorgerechtsvereinbarung zum Wohl der Kinder zwischen dir und dem Vater. Die erweiterten Familiengeschichten sind Nebenschauplätze. LG luvi
cube
IdR werden Kinder nicht der Mutter (oder dem Vater) "einfach weggenommen" - dafür muss es schon gute Gründe geben. Und das verstehe ich hier so gar nicht: mit welcher Begründung sollen die Kinder denn ganz zum Vater,? das JA sagt ja nun einfach "die Kinder gehen zum Vater, weil der das gerne so will". Es wäre also schon wichtig zu wissen, welche Gründe genannt wurden, weswegen die Kinder evt. ganz zum Vater sollen. Des Weiteren: ob der Vater noch Blutsverwandte hat oder wieviele, ist erst völlig irrelevant. Ebenso wie eine Erkrankung bei einem Familienmitglied - das wird erst relevant, wenn ein durch Erkrankung unfähiger Mensch zur Betreuung der Kinder herangezogen wird und dadurch das Kindeswohl gefährdet wird. Oder der Kontakt mit einem erkrankten Menschen das Kindeswohl gefährden würde. Insgesamt finde ich das alles extrem wirr und so nicht wirklich zu beantworten.
XYZ15
Hallo Cube Der KV ist zum JA gegangen und hat mir eine Ladung zum Gespräch schicken lassen. Inhalt: Umgangserweiterung Das Gespräch dauerte 30 Minuten. KV drohte damit vor Gericht zu gehen, wenn ich dem nicht zustimme. Er sagte, die Regel ist der Umgang von Freitag bis Montag früh alle 2 Wochen und die Hälfte aller Ferien. JA stimmte dem zu. JA kennt die Kinder nicht, kennt die Vorgeschichte nicht, kennt die Aussage des damaligen JA's nicht ,kennt das Gerichtsurteil nicht. Die Kinder nennen den KV nicht einmal KV. Sie nennen eine sehr enge Bezugsperson Papa. Sie lieben ihn. Das damals zuständige JA und der damals zuständige Richter kennen alles von A bis B und wissen in welcher Beziehung die Kinder zu dieser Bezugsperson stehen. Sie wissen ebenfalls dass die Kinder eben keine gute Beziehung zueinander haben. Dieses JA von jetzt geht nur nach dem Gesetz vor und Tschüss. Das JA macht sich nicht einmal die Mühe sich die Akten zu besorgen. So sieht es aus. Deswegen weiß ich nicht mehr weiter. MFG
mellomania
...
mellomania
einen guten bekannten papa nennen. sorry. aber was soll das bitte? du lässt das zu? was lebst du den kindern bitte vor? wissen wie überhaupt dass der kv der kv ist? du unterstützt jetzt nicht wirklich, dass ein bekannter als papa bezeichnet wird, oder?
cube
Also, der KV will mehr Umgang als bisher und ER droht, das alleinige SG oder ABR zu beantragen nicht das JA oder Gericht. Das ist schon mal etwas ganz anderes. Ja, der vom JA zugestimmten Regelung Fr-Mo und Ferien hälftig ist ein durchaus übliche. Der Umgang soll ja nun dazu dienen, eine Beziehung/Bindung zum KV aufzubauen. Und idR wird Umgang eben auch nach gewisser Zeit erweitert (zB von 1 tag auf Tag + Übernachtung bis hin zu Fr-Mo früh). Das die Kinder den KV nicht Papa nennen ist kein Argument, Umgang nicht zu erweitern. Und wie gesagt: zu wenige Verwandte oder kranke Verwandte sind erst mal kein Grund, Umgang zu verweigern oder einzuschränken. Auch ein neuer Partner, den die Kinder evt. Papa nennen ist kein Argument dafür, die Beziehung/Bindung zum Vater einschränken zu wollen oder den Umgang nicht erweitern zu wollen. Letztendlich geht es doch darum: der KV will mehr Umgang - und zwar den durchaus üblichen - und du nicht. Du willst zu deine Eltern ziehen, wodurch der Umgang erschwert würde (Entfernung) - der KV will das nicht. Der KV droht, die Kinder ganz zu sich zu holen, wenn du dich weiterhin gegen den vom JA festgelegten Umgang sträubst. Also eigentlich die ganz üblichen Streitereien zwischen getrennten Eltern. Nein, der KV kann dir die Kinder nicht einfach wegnehmen - es sei denn, es gibt gute Gründe, weswegen du als Erziehungsberechtigter nicht mehr geeignet wärest um SG und ABR zu haben. Nein, du darfst nicht einfach 250 km weit weg umziehen (schon gar nicht ins Ausland) wenn der KV dem nicht zustimmt. Nein, das deine Eltern gesundheitlich nicht auf der Höhe sind ist kein Argument dafür, das du mit Kind umziehen musst. Nein, das du deine Familie zur Unterstützung für dein Leben mit 2 Kindern benötigst ist kein Argument dafür, dass du umziehen musst. Nein, das sich Freitags zB die Mutter deines Ex-Partners wegen dessen Arbeit erst mal um eure Kinder kümmert ist kein Argument dafür, dass er sich gar nicht kümmern kann/würde. Und auch, das ein erkranktes Familienmitglied Kontakt zu den Kindern hat ist erst mal kein Grund, den Umgang verhindern zu können oder einzuschränken. Ebenfalls kein Grund ist ein Klinikaufenthalt vor x Jahren eines Angehörigen um Umgang nicht erweitern zu wollen. Ich an deiner Stelle würd erst mal etwas ruhiger werden bzgl. "der KV nimmt mir die Kinder weg" - das geht so einfach nicht. Allerdings würde ich dir raten, dich nicht gegen die üblichen Umgangsregelungen so zu wehren und auch nicht dazu raten, einfach 250 km umzuziehen - DAS könnte sich für dich dann nämlich negativ auswirken. Gibt es Situationen, in denen eure Kinder gefährdet werden durch den kranken Bruder gefährdet werden, solltest du diese schriftlich festhalten. Ohne echte Nachweise ist das alles nur deine Sicht/Befürchtung oder sonst etwas, was vor dem JA oder einem Richter einfach keinen echten Bestand hat. Im Zweifel nimm dir einen Anwalt vor Ort - Frau Bader kann nicht auf Grund der aktuellen Beschreibung erahnen, was alles genau in den Akten der letzten Jahre stand und dir eine 100% passende Antwortgeben. Gerade wenn dieses Hin- und Her nun schon längere Zeit geht, ist es illusorisch anzunehmen, dass du hier eine wirklich treffende Antwort erhalten kannst. Dazu müsste Frau Bader wie gesagt die genau Sachlage, Entscheidungen und deren Begründungen kennen.
luvi
Xyz, Wohnst du am selben Ort wie der Vater? Wo sind die Kinder gemeldet? Bei dir oder ihm? Oder wohnt ihr alle zusammen? Davon ist abhängig, welches Jugendamt zuständig ist. LG luvi
zweizwerge
Huhu, wenn es in den alten Akte des anderen Jugendamtes Argumente gibt, die gegen eine Umgangserweiterung zum jetzigen Zeitpunkt sprechen, dann würde ich vorschlagen, Du besorgst diese von dem anderen Jugendamt. Dann bist du damit gerüstet, wenn eine Klage kommt - oder kannst sie der aktuellen Jugendamtsmitarbeiterin auch zur Verfügung stellen. Ich würde auch einen Anwalt oder eine Anwältin vor Ort empfehlen, weil ich aus dem, was du schreibst, auch eher Probleme für dich ahnen würde, schließe mich da den anderen an.
cube
So, wie ich es verstehe, bist du schon mal weggezogen und jetzt wieder in die Nähe das Vaters? Das Argument "ein Umzug war doch schon mal kein Problem" würde ich ebenfalls als eher ungültig sehen. Was zählt ist, das du JETZT in der Nähe wohnst und der Vater das JETZT aber eben nicht mehr will. Stellt sich mir eh die Frage, ob er damals überhaupt zugestimmt hat. (sofern ich die Umzieherei richtig verstanden habe). Dazu kommt, das ein ständiges Umziehen auch nicht gerade förderlich für die Kinder ist und eher zu Gunsten des Vaters spricht, der diese neue Umbruchsituation verhindern will zum Wohle der Kinder - so zumindest könnte man argumentieren. Mit den Argumenten könnet er schon eher das ABR bekommen. Aber wie gesagt: so schnell werden einem Kinder nicht "einfach weggenommen" wie du befürchtest. Letztendlich geht es doch schlicht darum, das du umziehen willst, damit den vom JA festgelegten Umgang verhinderst/erschwerst, der Vater das deswegen nicht will und es bei Uneinigkeit darüber eben gerichtlich entschieden werden muss, wo die Kinder leben sollen.
Felica
Das die Kinder einen anderen Mann als Papa bezeichnen ist sogar eher negativ. Könnte man auch so auslegen das die Kinder entfremdet werden.
XYZ15
Liebe Leser Vielen Dank für die vielen Antworten. Der KV hat die KM und die 2 Mädels vor einem Jahr aus dem gemeinsamen Haus geekelt. Er hat der KM zahlreiche WHG Annoncen geschickt. Der damalige Richter und das damals zuständige JA haben die Beweise. Ich habe sie auch noch. Seine Verwandten haben fleißig dazu bei getragen indem sie ständig präsent waren. Jeden Samstag, jeden Sonntag, unter der Woche. Ständig war irgendeiner da. Und die wohnen 40km weit weg vom gemeinsamen Haus. Darum nennen ihn die Kinder nicht Papa, weil er uns wie Dreck behandelt hat. Die große Tochter hat Angstataken Nachts. Sie will nicht mehr in den KIGA weil der KV unangemeldet dort auftaucht. Sie hat Angst dass er sie beide mitnimmt. Die Kleine sagt ständig den Satz: UND DANN IST DIE MAMA TOT, DANN HABEN WIR KEINE MAMA MEHR. Die Kleine weint und schreit jedes Mal vor dem Umgang, während und danach wie verrückt. Das interessiert den KV ganz und gar nicht. Und ja, er lässt die Kinder sehr oft alleine mit seiner Mutter und seinem Bruder, weil ihm sein Sport und seine Teilnahme an Wettkämpfen wichtiger sind. Jetzt spielt er den Heiligen und Fürsorglichen. Ich habe keine Wörter mehr dafür. Solche Menschen lieben nur sich selbst. MFG
XYZ15
Liebe Leser Ja, ich bin damals weg gezogen zu meiner Familie, 250 km weg. Wir hatten kein Geld, keine WHG, der KV hat uns die Möbel und die Kleider nicht holen lassen, erst in diesem Jahr habe ich es geschafft dass er mich auszahlt. So, tickt der KV. Er hat beim JA gesagt dass, er will dass, die Kinder ab April bei ihm leben. Weil es sein Recht ist dass, die Kinder bei ihm leben. Ich und meine Eltern sind die ganze Zeit die festen Bezugspersonen. Wir leben alle gemeinsam. Das passt dem KV nicht. Er hat ja nicht einmal Gründe dafür warum es den Kindern bei ihm bessern gehen sollte, als bei mir. Das ist der ganz große WITZ der ganzen Sache. MFG
cube
Dann besorg dir Kopien der Akten des damaligen JA´s und lege sie dem jetzt zuständigen JA vor und einem Anwalt. Ich glaube dir schon, dass es solche Menschen gibt - aber leider wirst du es auch beweisen müssen. Der KV darf im KiGa auftauchen - er ist der Vater und hat auch SG. Das die Kinder ihn nicht Papa nennen tun solch kleine Kinder idR Regel nicht aus eigenem Antrieb. Da könnte der KV dir gut unterstellen, dass du sie negativ gegen ihn beeinflusst. Auch hat er nicht die Kinder, sondern dich rausgeekelt und du hast die Kinder mitgenommen - auch hier würde eine Aussage von 3 oder 5-jährigen "der Papa hat und rausgeekelt" eher dafür sprechen, dass sie deine Aussagen nachplappern. Warum haben die Kinder Angst, dass er sie mitnimmt? Sagt er ihnen das oder du? Wenn du sie da entsprechend beeinflusst und ihnen sagst, DU hättest Angst, er nimmt sie einfach mit, ist das auch eher negativ für dich. Ich sage nicht, dass du das tust - aber der KV könnte das durchaus so drehen. Insgesamt habe ich den Eindruck, hier werden Streitigkeiten zwischen Ex-Partnern über die Kinder ausgetragen. Von beiden Seiten. Wie gesagt, seinen Vater nicht Papa zu nennen, ist eher nicht auf den eigenen Gedanken der Kinder dazu gewachsen. Kopien der alten Unterlagen besorgen und Anwalt nehmen.
cube
Die festeren Bezugspersonen seid ihr, weil du weggezogen bist. Möbel, Kleider etc - warum hast du da nicht auf Herausgabe geklagt? Trennungsunterhalt eingefordert etc. Du hättest dir damals schon einen Anwalt nehmen sollen - die Kosten dafür hättest du über Prozesskostenbeihilfe erhalten/würden übernommen. Warum bist du dann überhaupt wieder zurück gezogen?
cube
aber kurz - auf Wesentliche beschränkt. Sowas wie Vor x Jahren haben mein Mann? (Partner) und ich uns getrennt. Wir haben gemeins. SGR. Ich zog damals 250 km weit weg zu meinen Eltern, bin aber inzwischen wieder in die Nähe des KV´s gezogen. Der Umgang damals war xxxx. Das nun zuständige JA hat den Umgang auf xxx erweitert. Ich möchte nun wieder zurück zu meinen Eltern ziehen, der KV verweigert dies und droht, die Kinder ab April ganz zu sich zu nehmen. Obwohl es bereits seit der Trennung Schwierigkeiten mit dem KV gab und die Kinder keine gute Bindung zu ihm haben, befürchte ich, das er mir den Umzug verweigert und er das ABR bekommt. Kann ich das verhindern? Das zuständige JA berücksichtigt die damaligen Schwierigkeiten leider nicht. Ich befürchte aber, Frau Bader wird dann antworten: Ohne seine Zustimmung dürfen Sie nicht mit den Kindern 250 km weit ziehen. Sprechen Sie nochmals mit dem JA vor Ort und nehmen sie sich einen Anwalt.
XYZ15
Hallo Cube Die Kinder sagen nicht dass, der KV uns raus geekelt hat. Sie haben immer gefragt warum die Leute immer da sind. Ich sage ihnen nicht dass, ich Angst habe dass, der KV sie mit nimmt. Ich habe seit der Trennung regelmäßig Kontakt zu den Kinderärzten. Die haben mich vor solchen Sachen gewarnt. Ich bin auch nicht auf den Kopf gefallen. Ich möchte dass, meine Kinder sich gesund entwickeln und ein glückliches Leben haben. Sie haben ja jetzt schon dadurch Probleme, weil der KV und dessen Familie sie gegen die KM aufhetzt. Ich erkenne meine Kinder nicht mehr. Es ist furchtbar das mit anzusehen. Der Richter konnte nachweisen dass, sie nicht von mir beeinflusst werden. Der Richter hat sogar rein geschrieben dass, die Kinder bei der Mama sein wollen und dass die Bezugsperson ihr Papa ist. Der Richter hatte beide bei der Kindesanhörung. Wir waren täglich für mehrere Stunden mit der Bezugsperson und dessen Familie zusammen. Sie nennen seine Mutter sogar Oma. Ich möchte ihnen diese Personen nicht nehmen. Sie sind sehr glücklich wenn sie sie wieder sehen. Ich weiß nicht was sich der KV mit seiner Familie, mit ihrem damaligen Verhalten gedacht haben. Welche Mutter würde ohne ihre Kinder gehen? Ganz ehrlich. Dann ist diese Frau keine Mutter wenn sie das macht. Darum geht es aber nicht. So wie sich der KV jetzt verhält, traue ich ihm alles zu. Ja, ich weiß dass, der KV in den KIGA darf. Ja, ich weiß dass, der KV sie nach dem Umgang, nicht mehr zurück zur KM bringen muss, wenn er das nicht will. Das hat mir meine Anwältin damals gesagt. Die Kinder bleiben dann so lange bei dem KV, bis eine gerichtliche Verhandlung statt findet. Nicht einmal die Polizei darf sich einmischen. Ich habe mich persönlich bei der Polizei erkundigt. Diese Tatsachen, sind für mich unerträglich. Jedes Mal wenn Umgang ist, weiß ich nicht ob ich meine Kinder jemals wieder sehen werde. Das ist die Situation. MFG
cube
Es stimmt nicht so ganz, das der KV die Kinder nicht zurück bringen muss. Es gibt eine Umgangsregelung vom JA - an die muss auch er sich halten. Er kann auch nicht einfach entscheiden, dass die Kinder jetzt mal 3 Tage länger bei ihm bleiben. Klar, die Polizei kann den leiblichen Vater mit SGR und Umgangsrecht nicht einfach wegen Kindesentzug festnehmen. Machen was er will, darf er aber dennoch nicht. Nimm dir bitte einen Anwalt!
XYZ15
Hallo mellomania Nein, der gute Bekannte den die Kinder Papa nennen ist der Pate der Kinder. Wir kennen ihn seit 22 Jahren. Er ist auf gar keinen Fall ein guter Bekannter. Der KV kennt ihn ebenfalls. Ich habe es vergessen rein zu schreiben. Er ist der Taufpate der Mädchen. Steht auch auf den Taufscheinen. MFG
XYZ15
Hallo mellomania Nein, der gute Bekannte den die Kinder Papa nennen ist der Pate der Kinder. Wir kennen ihn seit 22 Jahren. Er ist auf gar keinen Fall ein guter Bekannter. Der KV kennt ihn ebenfalls. Ich habe es vergessen rein zu schreiben. Er ist der Taufpate der Mädchen. Steht auch auf den Taufscheinen. MFG
mellomania
dass die kinder papa sagen. das ist für mich NICHT nachvollziehbar. du beeinflusst die kinder in dem sinne negativ. sie sind alt genug um den unterschied zu kennen . wenn man sie denn lässt...
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich und mein ex-Partner wohnen 700km auseinander. Wir haben einen gemeinsamen Sohn(9M), für den haben wir das gemeinsame Sorge und Umgangsrecht. Wir wollten eigentlich zusammen ziehen, aber das habe ich abgelehnt aufgrund niederschmetternden Situationen seinerseits. Nun hat er versucht sich vor 2 Tagen in Schweden da ...
Hallo. Ich würde gerne mal wissen, wie meine Chancen vor dem Familiengericht stehen könnten bzgl dem Umgangsrecht. Vorab : Mein Sohn ist 3 1/2 Jahre alt. Er ist sprachverzögert bzw hat er eine Entwicklungsverzögerung. Auch sozial - emotional ist er noch etwas "kleiner", noch nicht so gefestigt. Zudem leidet er seit Mitte Januar an ständigen Ma ...
Hallo. Wie sehen Sie meine Chancen, wenn ich vors Familiengericht gehe. Mein Kind 3,5 Jahre alt (entwicklungsverzögert), hat im Moment eine schwere Zeit. Er leidet unter episodischem Erbrechen und hatte eine nicht geglückte Eingewöhnung in den Kindergarten. Diese habe ich abgebrochen. Wir starten nach dem Sommer neu. Er sucht sehr viel Rüc ...
Hi Mal eine Frage an euch, darf der Vater der kein Sorgerecht sondern nur Umgangsrecht hat dem Kind etwas in die Haarflechten lassen? Vg
Hallo Frau Bader, ich versuche es möglichst kurz zu halten. Im Januar bin ich mit meinem Sohn (5J) ca 400km vom Kindsvater weggezogen. Wir haben hierzu bezüglich dem Umgang eine Regelung über das Jugendamt getroffen. Er sieht den Jungen alle 14 Tage, in folgenden Hol-und Bring-Regelungen. Wochenende 1: ich bringe ihn freitags und hole ihn ...
Hallo, wir sind zwar schon drei Jahre getrennt, dennoch eskaliert gerade die Situation mit meinem Expartner. Die Kinder leben bei mir, bei der Trennung waren sie 1 und 2, er sieht sie regelmäßig, aber auf seinen Wunsch hin bis jetzt nie länger als 24std am Stück. Zwischendurch selten mal spontan. Eine seiner neusten Forderungen betrifft d ...
Hallo Frau Bader, können Sie mir sagen, ob eine schriftliche Darlegung / Bestätigung vom Kinderarzt bzgl des Entwicklungsstandes und der gesundheitlichen Problematik des Kindes (reagiert extrem auf Veränderungen / Trennungsangst/ Erbrechen) vorm Familiengericht Gewicht trägt? Unser Kind ist bereits in Behandlung und Abklärung, aber hat noch kei ...
Sehr geehrte Frau Bader, Anfang des Jahres hat sich der Kindsvater von mir getrennt. Er war psychisch sehr krank und hat uns massive bedroht. Zeitweise hatte er ein Annäherungsverbot. Zwischenzeitlich hat er sich in Therapie begeben und ist nun von einer Kur zurück. Er hat mir mitgeteilt, dass die Ärzte eine paranoide Schizophrenie diagnostizie ...
Hallo und zwar hat der kindesvater seit circa 1 jahr umgangsrecht, weil er sonst nicht sein aufenthalt bekommt nutzt er unser kind aus. mein kind ist fast 2 jahre der umgang läuft durch die diakonie begleitet da wir überhaupt keine komunikation führen können. trotz öfteren aufforderung das er kein parfüm sprühen soll während den umgängen oder mich ...
Guten Tag, ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Fahrtkosten
- Darf meine Schwester ihr Baby behalten obwohl ihre anderen Kinder bei Pflegeeltern leben
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten