Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang mit Vater

Frage: Umgang mit Vater

Mitglied inaktiv

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Wir sind aktuell in einem acheidungsprozess und mein exmann besteht auf Wochenenden bei ihm. Unser gemeinsames Kind ist aktuell gerade noch 7 Monate alt. Mein Expartner hat sich nie besonders um uns gekümmert und hat mich in der Schwangerschaft verlassen. Hier ist er ein seltener Gast. Er kommt nur vorbei wenn er von der Arbeit fährt. Extra zu uns fahren würde er nicht. Ich habe das Gefühl das Baby ist für ihn nur ein Spielzeug das er seiner Verwandtschaft demonstrieren will. Im Hause seiner Mutter sind schon mehrere Kinderunfaelle passiert und ich habe Angst mein Baby anzuvertrauen. Ich will nicht falsch verstanden werden. Ich würde als eine schwangere Frau verlassen und ich habe generell kein Vertrauen zu diesem Mann. Aktuell droht er mit dem Jugendamt, ich habe wirklich Bedenken dass er seine Aufsichtspflichten verletzt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich entschuldige mich schon im Voraus für meine klaren Worte, muss Ihnen aber deutlich sagen, dass Sie Ihre Einstellung gründlich überdenken müssen. Sie haben mit diesem Mann ein Kind und dieses Kind hat Anspruch auf einen Umgang mit seinem Vater. Egal, ob Sie Vertrauen zu ihm haben oder ähnliches. Und wie die Geschehnisse auf der Paarebene gewesen sind, ist völlig ohne Belang. Ich kann Ihnen nur dringlich anraten, dafür zu sorgen, dass ein regelmäßiger Umgang stattfindet, denn seine Drohung mit dem Jugendamt ist berechtigt. Das Jugendamt wird in dieser Situation immer auf der Seite des Vaters stehen, zumal ich nicht erkennen kann, dass Sie stichhaltige Argumente gegen ein Umgangsrecht vorzubringen haben. Selbstverständlich finden bei einem Kind in diesem Alter keine Umgänge für ein ganzes Wochenende statt, schon gar nicht mit Übernachtung. Mehr Sinn würde es machen, wenn er mehrmals die Woche für zum Beispiel 2-3 Stunden sein Umgangsrecht ausübt, das bringt dem Kind viel. Es ist doch schön, dass, wenn er von der Arbeit fährt, zweimal die Woche oder einmal am Wochenende bei ihnen vorbeikommt. Stellen Sie gemeinsam einen Plan auf, wie das ganze regelmäßig von statten gehen kann. Und rechnen Sie damit, dass das Kind, wenn es größer ist, länger und auch über Nacht bei seinem Vater bleiben wird. Liebe Grüße NB


mellomania

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was möchtest du erreichen? das kind hat ein recht auf den vater und der vater hat ein recht auf das kind. da kannst du gar nix machen. kooperiere, gehe zum jugendamt und lasse begleiteten umgang regeln am anfang. was mit dir war, so schlimm es klingt, ist in bezug auf die umgangsregelung völlig ohne belang. er muss sich jetzt als vater beweisen. und solange nix passiert oder eine kindswohlgefährdung nachgewiesen werden kann hat er weiter das recht das kind zu sehen. ich würde es an deiner stelle eben am anfang begleitet machen und geregelt. je mehr du dich jetzt dagegen stellst dun schlecht über ihn sprichst, je eher fällt das auf dich selber zurück. das kind und dessen rechte stehen im vordergrund.


85kathali

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Komplette Wochenenden? Stillst du? Dann geht das momentan noch nicht :-) Aber irgendwie entgegenkommen würde ich ihm schon.


WonderWoman

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@ mellomania begleiteter umgang wird nicht einfach eingerichtet, nur weil die km das so meint. hier zumindest muss das ja davon überzeugt sein, dass bu notwendig ist. andere ja mögen das anders handhaben, allerdings stehen da immense kosten dahinter, deswegen kann ich schon verstehen, dass das nicht alleine auf wunsch der km angeordnet wird. dazu kommt, dass das hiesige ja gar nicht die kapazitäten hat, jeden umgang zu begleiten, wo die km das gerne hätte, selbst dann, wenn die gründe der km nachvollziehbar sind. @2sternchen die drohung mit dem ja ist keine, im gegenteil. ich kann zwar schwer einschätzen, ob man dort gleich bu anorndet, nur weil jemand in irgendeinem forum dir das als empfehlenswert geschildert hat, aber ganz grundsätzlich sollte das ja schon das wohl des kindes im auge haben. ich würde dir raten zum ja zu gehen bevor der kv das tut und dort deine sorgen zu schildern. achte nur darauf, dass du bei dir und dem kind bleibst. also nicht den kv schlechtreden, sondern dein gefühl und deine sorgen erläutern.


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