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Umgang des Vaters mit dem Kind - JA legt Steine in den Weg...

Frage: Umgang des Vaters mit dem Kind - JA legt Steine in den Weg...

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Unsere Situation ist ziemlich verworren, hier die Kurzfassung: Der Vater meines Sohnes ist Iraner, hat (noch) eine ständige Aufenthaltsgenehmigung, die aber durch Zutun des Jugendamtes wohl bald nicht mehr bestehen wird. Er arbeitet momentan im Iran, verdient aber so wenig, daß er keinen Unterhalt zahlen kann. Er besucht seinen Sohn momentan 1-2 mal jährlich für ca. 3-4 Wochen, hat ein gutes Verhältnis zu ihm aufgebaut. Bis letztes Jahr war er in Deutschland in der Wohnung seiner Frau (auch Iranerin) gemeldet, die ihn aber im Zuge der Trennung ohne sein Wissen abgemeldet hat. Er fiel bei seinem Besuch im letzten Sommer aus allen Wolken, weil somit seine Aufenthaltsgenehmigung gefährdet ist (seine einzige Besuchsmöglichkeit bei uns und seiner ehelichen Tochter, Visum würde er mangels Nachweis der finanziellen Absicherung in Deutschland wohl nicht erhalten). Wir haben ihn dann aus Zeitmangel unter meiner Adresse gemeldet, das hat das JA herausgefunden, darauf die Unterhaltsvorschußleistungen eingestellt, weil sie von einem Zusammenleben in einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgingen. Ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt, war heute beim JA, um mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen und die zwischenzeitlich erfolgte Abmeldung aus meiner Wohnung (nach Druck durch das Sozialamt, das mit Leistungseinstellung drohte), nachzureichen. Jetzt kommt das eigentliche Problem: Die Sachbearbeiterin beim JA hat mir nicht etwa mitgeteilt, wie weit das laufende Verfahren vorangeht, sondern sie hat mich aufs Schärfste nach den Lebensverhältnissen und Motiven meines Freundes befragt. Sie hat Dinge aufgeschrieben, die m.E. nichts mit dem laufenden Vorgang zu tun haben bzw. nicht Sache des JA sind. Dann hat sie eine Gesprächsniederschrift angelegt, in der sie das ganze Gespräch so wiedergibt, daß es nur zu Ungunsten des KV ausgelegt werden kann. Ich befürchte, daß diese Mitschrift an die Ausländerbehörde weitergeleitet werden könnte, so daß der Vater meines Sohnes demnächst nicht mehr nach Deutschland einreisen kann. Er hat vor, im Sommer nach Deutschland zu kommen und hier seine persönlichen Angelegenheiten zu klären (Anmeldung, Aufenthaltsstatus etc.). Außerdem machte die Sachbearbeiterin auf mich den Eindruck, als wenn die Steuergelder, die "verschwendet" werden, weil in den kurzen Aufenthaltszeiten meines Freundes das Sozialamt die Krankenversicherung für meinen Sohn zahlt (hä? KV-Beiträge für einen Zweijährigen?) und nicht sein Vater, daß also diese Steuergelder wichtiger wären als die Ermöglichung eines Umgangs von Vater und Sohn. Sie hätte die Pflicht, den Vater dazu zu zwingen, finanziell für seinen Sohn geradezustehen, die Verhinderung des Umgangs durch dieses Vorgehen schien ihr völlig egal zu sein. Sie meinte sogar, daß es auch möglich wäre, ihn zu verklagen, weil er sich trotz seiner Aufenthaltsgenehmigung hier nicht genügend um eine Arbeit bemüht hätte, um sein Kind finanziell zu versorgen (er war einige Jahre in D arbeitslos gemeldet, hat eine Umschulung mitgemacht, sich beworben, aber keine passende Arbeit gefunden, hat jetzt im Iran seinen "Traumjob" als Musikdozent an der Uni mit 150 Euro Monatsgehalt). Mein Freund wird so oder so keinen Unterhalt zahlen können, aber wenn das JA ihn so unter Druck setzt, daß er demnächst verständlicherweise nicht mehr hierher kommen wird, weil er befürchten muß, verklagt oder bei der Einreise wieder abgeschoben zu werden, dann hat doch auch keiner was davon, am wenigsten mein Sohn, der seinen Papa vermißt. HAT DAS JA NICHT DIE PFLICHT, SICH FÜR DAS WOHL DES KINDES EINZUSETZEN? IST ES IM INTERESSE DES KINDSWOHLES, DEN VATER VON IHM FERNZUALTEN, WEIL EIN PARAGRAPH IM AUSLÄNDERRECHT SEINE EINREISE VERHINDERN KÖNNTE? IST DIE GEFAHR EINER STRAFVERFOLGUNG WIRKLICH SO GROSS? WO KÖNNEN WIR HILFE UND BERATUNG FINDEN, UM DEN UMGANG WEITERHIN SICHERZUSTELLEN? SIND EIN PAAR EURO IM MONAT WIRKLICH WICHTIGER ALS EIN VATER, DER IM RAHMEN SEINER PERSÖNLICHEN MÖGLICHKEITEN FÜR SEIN KIND DA IST? DARF DAS JA DURCH BÜROKRATIE DEM KIND DEN VATER VORENTHALTEN/ENTZIEHEN? Vielen Dank für Ihre Antwort, Sima


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