Mitglied inaktiv
Zählen freiwillig geleistete, nicht ständig und regelmäßig anfallende Überstunden zum unterhaltsrelevanten Einkommen ? Die Überstunden sind nicht berufstypisch und werden auch nicht vom Arbeitgeber angeordnet.
RUB
Mitglied inaktiv
Ich sage: Da das Durchschnitteinkommen der letzten 12 Monate (minus berufsbedingte Aufwendungen) als KinderUnterhalts-relevant angesehen wird: ist es wurscht, aus welchen Grund eine Überstunde gemacht wurde: wenn es dafür Geld gibt (und nicht Freizeitausgleich) dann geht ein Teil davon an das Kind. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
In den Leitlinien steht es aber genau anders drin.Das nämlich Überstunden nur anrechnungsfähig sind, wenn sie berufstypisch und vom Arbeitgeber angeordnet sind. Mein Mann bekommt einen garantierten Lohn, alles andere wie diese Überstunden, mal sind es 2 mal sind es 16 mal werden diese bezahlt und mal ins Freizeitkonto geschoben, sind eben Eventualitäten. Es kann doch nicht sein, das freiwillige Überstunden die geleistet werden, um die Ehefrau und die beiden Stiefkinder durchzubringen, dem unterhaltsberechtigten Kind zugute kommen. Die Überstunden werden ja gemacht, weil er sozialhilferechtlich trotz Unterhaltszahlung für die Ehefrau und auch die beiden Stiefkinder im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft aufkommen "MUSS". Das wäre ja genauso , wenn mein Mann sich statt der Überstunden einen 2. Job sucht, um die Kosten für die Stiefkinder und mich aufzufangen, dann aber dem unterhaltsberechtigten Kind zukommen.
Mitglied inaktiv
So sehr ich Dich verstehe: Die Überstuden kommen dem Kind ja nicht voll zu sondern nur anteilig über einen evtl. etwas höheren Unterhalt weil man eine Gehaltsgruppe höher rutscht in der DT. Ist nun mal so. Das Gesamteinkommen ist Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt. Viele Grüße Désirée
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