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Hallo Frau Bader, ich weiß, dass Thema taucht oft auf, aber ich kapiere es immer noch nicht so ganz... Ich habe bis zum 05.02.2003 EU für meine Tochter, ca. Mitte August 2002 wird unser zweites geboren. Mein Mann möächte nun vom Tag der Geburt bis zum 05.02.03 EU für das zweite nehmen und Teilzeit arbeiten, ich dann anschließend weiter EU. Das hieße doch für mich bis max. Mitte August 2005 = 3. Geburtstag), wenn ich die Zeit an einem Stück nehmen möchte, oder? Der EU für das erste Kind endet nicht automatisch mit der Geburt des zweiten, sondern läuft bis zum Ende (also bis Feb. 2003)? Würde mein Mann die Zeit nicht nehmen von August bis Feb. 2003, dann würden wir doch ein knappes halbes Jahr "verschenken", oder? (Die Regelung bis zum 8. Lebensjahr in Absprache mit dem AG lasse ich mal außen vor) Große Bitte - nicht die Zitate des Ministeriums, die habe ich nämlich nicht geschnallt*gg*, sondern bitte Ihre eigenen Worte *vielen tausend Dank* MfG Anja
Liebe Anja, ich darf (bitte die Hinweise lesen) nur allgemein antworten. Sie können für Ihr erstes Kind den beantrageten EU nehmen. Parallel kann der andere Partner für das andere Kind EU nehmen. Wenn in dieser Zeit ein 2. Kind geboren wird, kann man/ der andere Partner den EU für das 2. Kind bis längstens bis zu dessen 3. Geb. nehmen. Gruß, NB
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