Hallo Frau Bader,
ich habe mal gelesen, dass die Kosten für die Kinderbetreuung steuerfrei sind, wenn der AG sie bezahlt. Ist das so richtig? Muss der AG dann die Kosten an das Jugendamt direkt zahlen? Wenn das als Teil meiner Bezahlung verhandelt ist, dass der AG die Kitakosten zahlt, geht das dann von meinem offiziellen Netto bzw. Brutto ab? Ich frage in Hinblick auf die Berechnung von Elterngeld, da man da ja nicht sein offizielles Gehalt schmälern möchte. Oder wird der Betrag dann einfach zum Netto dazugerechnet, weil das ja auch eine Form der Vergütung ist. Kann ich die Kosten denn dann immernoch angeben bei der Steurabrechnung als Betreuungskosten? Kann man auch mit dem AG verhandeln, dass er nicht nur die Kosten vom Jugenamt übernimmt, sondern auch z.B. Essenszuschläge der Kita? Oder gehören die nicht mehr direkt zu den Betreuungskosten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von
monne
am 20.03.2014, 08:51
Antwort auf:
Übernahme der Kitagebühren vom AG
Hallo,
Steuerliche Begünstigung von Arbeitgeberleistungen für Kinderbetreuungskosten
Einige Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusätzlich zum Arbeitslohn freiwillige Leistungen. Werden diese für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen erbracht, können sie steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Vergleichbare Einrichtungen sind zum Beispiel Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tagesmütter, Wochenmütter und Ganztagspflegestellen. Die alleinige Betreuung im Haushalt des Arbeitnehmers, zum Beispiel durch Kinderpflegerinnen, Hausgehilfinnen oder Familienangehörige, genügt nicht.
Entscheidend für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit ist, dass
die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden
die Leistungen nur zum Zweck der Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kinder der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erbracht werden (Leistungen für den Unterricht eines Kindes sind nicht steuer- und sozialversicherungsfrei)
die Beschäftigten dem Arbeitgeber im Falle der Barzuwendung die zweckentsprechende Verwendung nachweisen und
der Arbeitgeber die Nachweise im Original als Belege zum Lohnkonto aufbewahrt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2014
Antwort auf:
Übernahme der Kitagebühren vom AG
Danke für die Antwort!
Das heißt aber, dass sich mein Gehalt theoretisch verringert. Wenn ich z.B. 2000 verhandelt habe, nun aber davon 300 Als Kitabeitrag abrechnen lassen, verdiene ich ja dann auf dem Papier nur noch 1700. Denn mal im Ernst: mein AG schenkt mir sicherlich keine 300 zusätzlich zu den 2000.... da müssen wir schon eine derartige Regelung treffen. Somit ist mein Gehalt zur Berechnung des Elterngeldes aber reduziert, also ist das keine gute Idee, richtig?
von
monne
am 21.03.2014, 10:49
Antwort auf:
Übernahme der Kitagebühren vom AG
wie Frau Bader schon sagte, diese Kostenübernahme darf nicht vorher von deinem Gehalt abgezogen werden
es ist eine *zusätzliche* Leistung!
von
Pamo
am 21.03.2014, 13:02
Antwort auf:
Übernahme der Kitagebühren vom AG
Ich hab das schon verstanden, dass es eigentlich so sein sollte. Aber wie ich meinen AG kenne, wird er wenn ich das möchte, mein Gehalt anpassen, damit es in der Summe für ihn hinkommt. Die Frage ist ja dann auch nur, ob der Kitabeitrag mit zum Einkommen zählt fürs Elterngeld. Sonst mach ich das besser nicht, da reduzier ich mir das Elterngeld ja selbst!
Ich bezweifle, dass der AG aus reiner Nettigkeit 300 Euro extra springen lässt als Kitabgebühr, nur damit ich wieder arbeiten komme..... Das zählt für ihn unter persönliches Vergnügen!
von
monne
am 21.03.2014, 13:29
Antwort auf:
Übernahme der Kitagebühren vom AG
Dann ist das für dich doch gar kein Thema. Der AG MUSS dir die Kita schließlich nicht bezahlen.
von
Pamo
am 21.03.2014, 14:24