Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

übernachtung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: übernachtung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hi ich habe mal eine frage und zwar geht es darum meine tochter wird im juli 2jahre und der kV will mit ihr zum ersten mal zu seiner freundin fahren übers we und will sie zu ihrem gebutstag nachmittag wieder bringen. wie soll ich mich verhalten ist es zu früh für die kleine außerhalb zu schlafen.ab wann ist das richtige alter wo sie beim KV übernachten darf. wäre es besser wenn ich mich beim rechtsanwalt mal schlau mache..


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

danke für ihre antwort. habe heute mit dem JA tele und sie meinten das es sicherlich zu früh sein wird die kleine ca 150KM zu seiner neuen partnerin nehmen zu müßen,den ies ist eine andere umgebung andere umstände ect... er kann sie ja haben garkeine frage das verbiete ich ihn ja nicht. Aber ich merke auch das es der kleinen auch belastet,er ruft ca 2 std vorher an und möchte dann gleich die kleine haben.... das JA meinte ich soll mich mit ihnen zusammen setzen und eine umgagngsliste machen welche tage er zb kann... ja die neurodermitis fängt jetzt wieder bei ihr an...klar die kleinen spüren es ganz genau das was nicht stimmt... ich find das es einfach mal zu früh das sie mit fahren sollte,ich kann ja auch das aufenthaltsbestimmungsrecht in anspruch nehmen? oder??? klar treffen wir beide die entscheidung über der kleinen aber ich habe das alleinge sorgerecht,kann ja auch nicht sein wenn er sich meldet das ich sie ne stunde später hin geben muß... das alles verwirrt mich auch ein wenig...der eine sagt das der ander e das.deswegen habe ich demnächst einen termin beim anwalt um mich richtig zu informieren... mfg


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo! Meine Tochter ist 1 Jahr und 9 Monate alt. Sie besucht die Krippe, ich gehe arbeiten. Wir stillen noch morgens, nachmittags, (nach der Arbeit), abends und nachts. Für April plant mein Arbeitgeber (großer städtischer Träger) eine Weiterbildung, die über 2 Tage geht, also mit Übernachtung. Das soll für alle 350 Mitarbeiter Pflicht sein. Mei ...

Guten Abend, zur Zeit setze ich den Umgang mit dem KV aus Gerechtfertigten Gründen aus, vieles ist zur Zeit in Klärung. Der Vater wohnt in einem Haus wo er ein Zimmer gemietet hat und noch ein eigenes Badezimmer hat. In dem Haus wohnen noch zwei ältere Männer, davon hat einer dieses Jahr noch einen Alkoholentzug gemacht und der andere trinkt auc ...

Guten Abend, mein Sohn ist 9 Wochen alt und ich teile mir mit dem Kindsvater das Sorgerecht, lebe aber getrennt. Ich gebe ihm alle 2 bis 3 Tage für ca. 3 Stunden die Möglichkeit sein Kind bei mir zu sehen oder spazieren zu gehen. Der Kleine wird zwar nicht mehr gestillt, er kann sich allerdings nur bei mir beruhigen und muss sich immer wieder ve ...

Hallo,bin nun seit 2020geschieden aus der Ehe kommen meine Söhne 8und 14jahren,der Kindesvater hat seine eigene Wohnung dennoch hat er ein Zimmer für die Jungs bei der Freundin eingerichtet,wo Betten und Schrank aufgebaut wurden.meine Jungs möchten den Kontakt zu der Frau absolut nicht haben da sie dauerhaft spitz Bemerkungen auf Kosten der Kinder ...

Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht haben Sie meine Frage bereits einmal im Forum beantwortet, leider bin ich nicht fündig geworden. Ich stille mein 1-Jähriges Kind nachts noch sehr viel. Flasche nimmt sie nicht und bisher haben auch keine anderen Beruhigungsmethoden geholfen. Wir üben also noch das Einschlafen ohne Brust. Der Kindsvater ...

Liebe Fr. Bader, meiner Tochter (2. Klasse) wurde während einer Übernachtung in der Schule ein Kuscheltier geklaut. Sie machte gleich nach dem sie den Verlust bemerkte ihre Lehrerin darauf aufmerksam welche ihr versprach, sich am nächsten Morgen darum zu kümmern was leider vergessen wurde (da hatte das Kuscheltier die Schule definitiv noch nich ...

Hallo. Ich würde gerne mal wissen, wie meine Chancen vor dem Familiengericht stehen könnten bzgl dem Umgangsrecht.  Vorab : Mein Sohn ist 3 1/2 Jahre alt. Er ist sprachverzögert bzw hat er eine Entwicklungsverzögerung. Auch sozial - emotional ist er noch etwas "kleiner", noch nicht so gefestigt. Zudem leidet er seit Mitte Januar an ständigen Ma ...

Hallo.  Wie sehen Sie meine Chancen, wenn ich vors Familiengericht gehe.  Mein Kind 3,5 Jahre alt (entwicklungsverzögert), hat im Moment eine schwere Zeit. Er leidet unter episodischem Erbrechen und hatte eine nicht geglückte Eingewöhnung in den Kindergarten. Diese habe ich abgebrochen. Wir starten nach dem Sommer neu. Er sucht sehr viel Rüc ...

Hallo Frau Bader,    ich habe eine Frage bezüglich der Übernachtung meines Kindes bei KV. Der KV und ich sind seit meiner Schwangerschaft getrennt und meine Tochter hat noch nie woanders bisher schlafen wollen. Versuch auch bei Oma ist bisher gescheitert. Sie kam abends weinend und schreiend nach Hause, weil sie zu Mami und in ihrem Zuhause ...

Meine Tochter ist zur Zeit krank und der Vater will das die kleine bei ihm das erste Mal übernachtet. Darf ich verlangen zu sehen wo sie bei ihm schläft, da er 3 Katzen hat und ich von ihm gehört hatte dass er eine Decke über das Gitterbett getan hat damit sich seine Katzen drauf legen können. Er war auch in unserer gemeinsamen Wohnung nicht in de ...