Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trennung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trennung

Mitglied inaktiv

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Mein Mann zieht in den nächsten Tagen (ziemlich plötzlich) aus unserer gemeinsamen Wohnung aus. Wir haben zwei Kinder (5 und 3). Er zahlt dann weiterhin 450 Euro auf das Familienkonto, dazu kommt Kindergeld. Ist dieses Geld dann wie Unterhalt, und er muss es auch dann bezahlen wenn ich mit den Kindern hier aussziehe? Unsere Wohnung ist nähmlich zu groß und zu teuer, und kann sie nicht mit dem Geld des Mannes und meinem Gehalt (800Euro) halten. Mein Mann ist selbständig und sagt er könne später keinen Unterhalt zahlen. Und wie sieht das mit der Betreuung aus? Bisher hat er Freitags mittag für eine Stunde auf die Kinder aufgepasst, damit ich arbeiten kann. Muss er das auch weiterhin tun, wenn wir getrennt sind? Er sagt zwar immer, er will mir nichts böses, aber aus der Erfahrung der letzten Jahre weiß ich, daß er sich von seiner Familie sehr beieinflussen lässt und dann doch nur das tut was in derren Sinne ist (und dazu zählt weder Unterhalt noch Betreuung, damit ich arbeiten kann).


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie brauchen eine umfassende Beratung bei einem Kollegen vor Ort. Der rechnet Ihnen den Unterhalt aus u regelt den Rest. Ihr Mann kann die KInder betreeuen wie bisher. Ausziehen können doch beide, wenn der Mietbvertrag gekündigt wird. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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ohne genaue zahlen zu kennen, kann dir das niemand beantworten. alleine für die kinder wird er um die 450€ zahlen müssen, wenn er sich nicht armrechnet und die möglichkeit besteht bei selbständigen. dir steht aber trennungsunterhalt, bzw betreuungsunterhalt zu, den kann dir aber nur ein anwalt ausrechnen. am besten kopierst du dir die letzten steuerbescheide und suchst dir einen. betreuen müssen tut er leider gar nicht, das ist absprache zwischen euch. ich würde ihm sanft vor augen führen, daß du kündigen müßtest, wenn er die betreuung versagt, dann bekommst du noch weniger geld, wofür er dann zuerst in die pflicht genommen wird..... alles gute


Mitglied inaktiv

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Hallo, gebarde da er selbständig ist rate ich Dir: MIRGEN (FREITAG) SOFORT alle Unterlagen Kopieren die Du bekommen annst. Vermögenswerte, Bankunterlagen, Lebensversicherungen, Altersversorgung, Betriebsunterlagen, Einkommensnachweise, (aktuelle) Kontoauszüge, Steuerbescheide (auch z.B, Umsatzsteuerbescheide der Arbeit) etc kopieren. Viele Grüße und alles Gute Désirée


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