Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin verheiratet und wir haben 2 Kinder. Wenn ich mich jetzt von meinem Mann trenne (aber nicht scheiden lasse) kann bei einem Auszug die Kinder einfach mitnehmen? Oder kann er mir das irgendwie verbieten? Er arbeitet sehr viel und könnte sich eh nicht selber um die Kleinen kümmern. Muss ich den Auszug dem Jungendamt melden? Wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder so? Vielen Dank für Ihre Antwort! Karin
Hallo, da die Kinder bei Ihnen den Lebensmittelpunkt zu haben scheinen, werden die Kinder bei Ihnen bleiben. Beim JA melden müssen Sie sich nicht, werden aber einen ANwalt wegend er Berechnung des Unterhaltes benötigen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
die kinder bleiben in der regel da, wo sie bis dato ihren lebensmittelpunkt gehabt haben. liest sich so, als wär das bei dir. ihr habt ein gemeinsames sorgerecht und das darf auch der vater ausüben. wenn alles friedlich läuft, wenn ihr euch einigen könnt, wie ihr das handhabt, ist alles bene, wenn nicht, wirst du das jugendamt oder einen anwalt um hilfe bitten müssen...
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