Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trennung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trennung

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader! Mein Freund und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Wenn ich mich mit unserem Sohn (16 Mon.) von ihm trenne, muss ich da bestimmte räumliche Auflagen erfüllen? Oder könnte ich auch 500 km weit weg ziehen? Er ist Berufssoldat, Offizier, daher also nie lange an einem Ort, die Wohnorte wechseln alle 2-3 Jahre. Zum Zweiten: Was passiert, wenn ich während seiner Abwesenheit quasi heimlich die gemeinsame Wohnung samt Kind verlasse? Nicht zum Einkauf, meine ich... Vielen Dank im voraus, Ihre Almut


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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hallo :) also ich war erst diese woche beim JA da ich schwanger bin und auch wissen wollte wegen Sorgerecht usw.. die gute Frau meinte zu mir, wenn ich das gemeinsame Sorgerecht mit meinem EX mache(sind seit dem 4.monat getrennt) und ich wuerde arbeitsbedingt wegziehen wollen, kann er sagen das kind bleibt hier(Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei mir und er wuerde auch noch Recht bekommen. Von daher werd ich mein alleiniges SR behalten um solchen Situationen gar nicht erst zu begegnen und er auch kein mitsprache Recht hat... Willigt er freiwillig ein und laesst Dich gehen dann hast Du glueck!!! Libe Gruesse


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