Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich versuche es kurz zu machen. mein freund und ich sind seit 8 monaten zusammen und ich bin seit 7 monaten schwanger !!!!es ging sehr schnell und dementsprechend sind auch die probleme gross. ich glaube er kommt mit der situation nicht zurecht und wir haben jetzt schon öfter gedacht uns zu trennen. wenn ich mich trenne, weiss ich inzwischen wiviel geld mir zusteht als alleinerziehende, und das gibt mir eine gewisse sicherheit. auf ihn möchte und kann ich mich nicht verlassen, obwohl wir es nochmal probieren möchten. was steht mir zu wenn wir zusammen wohnen bleiben ????ich möchte aber trotzdem von ihm nicht abhängig sein. bitte helfen sie mir, ich möchte meinem kind natürlich das beste bieten, und dazu gehört ein vater, eine schöne grosse wohnung, ( die ich mir ja alleine nciht leisten kann )
Hallo, Sie bekommen von Ihm für das Baby und zunächst auch für sich Unterhalt. Wenn Sie zusammen wohnen bleiben wird Ihnen jedes Amt eine nichteheliche LG annehmen. Das bedeutet, dass bei EG, Sozialhilfe etc. sein Gehalt mit berücksichtigt wird. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo mia... die größe der wohung richtet sich nach anzahl der personen die im haushalt leben.. und dementsprechend wird auch nur das gezahlt was dir zusteht, egal ob du gerne eine große wohnung haben möchtest oder nicht. und wieso versucht ihr es nicht erstmal nur mit räumlicher trennung (du zu deiner mama oder so) und seht wie es dann klappt? dadurch das du nach einem monat schon schwanger wordest konntet ihr ja nich gerade viel zeit alleine miteinander verbringen ohne an kinder zu denken. naja weiter kann ich dir da leider nicht helfen da ich auch nich so viel ahnung habe, tut mir leid.
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