Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trennung ev Scheidung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trennung ev Scheidung

Nora11

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Guten Tag Ich möchte mich von meinem Ehemann trennen oder scheiden lassen. Unsere Tochter ist 6 Monate alt. Da ich eine postnatale Depression hatte, lebte ich oft bei meinen Eltern, die mir halfen das Kind zu betreuen während ich langsam zu Kräften kam. Mein Mann pocht darauf, seine Tochter 1 Tag bei sich zu haben. Ich möchte das nicht. Wie sieht es rechtlich aus ? Danke für Ihre Antwort. LG Nora


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihrem Mann als Vater des Kindes steht ein Umgangsrecht zu. Bei kleinen Kindern gilt: Lieber häufiger und kürzer. Also, ein Tag die Woche halte ich für unproblematisch durchsetzbar. Liebe Grüße NB


HeyDu!

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Sei doch froh, wenn er sie nur 1 x wöchentlich möchte... Ein Kind ist nicht das Eigentum der Mutter, nur weil sie das Kind bekommen hat. Der Vater hat die gleichen Rechte wie die Mutter und im besten Fall werden diese sich einig. BG


Nora11

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Liebe(r) HeyDu Danke für Deine Antwort. Ich kann damit leider nichts anfangen und weiss auch nicht, wie man auf eine solche Perspektive aufgrund meiner Frage kommt, ich habe ja keine Details zum Verhalten wie Lebensweise des Vaters gegeben. Ich möchte einfach die rein rechtliche Seite abgeklärt wissen. Trotzdem, danke für die Mühe, mir einen Kommentar zu hinterlassen. LG


HeyDu!

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Die Antwort ist ganz einfach... Er hat genau das gleiche Recht. Werden Eltern sich nicht einig entscheidet ein Richter. Der Vater kann auch die Hälfte der Zeit fordern und durchsetzen. Da ist ein Tag noch wenig. Was sollen Anspielungen zum Verhalten des Vaters bezwecken? Sofern er das Kind nicht schlägt, ändert sich nichts an der Antwort.


HeyDu!

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Beachte insbesondere § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB... § 1626 BGB Elterliche Sorge, Grundsätze (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). (2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an. (3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist. § 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.


desireekk

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Hallo, der wichtigste Geasetzestext wurde vergessen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet. ...(Rest weggelassen) Das KIND hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Es sei denn, es schadet massiv dem Kindeswohl. Daraus folgt meine Frage: -> Woher nimmst Du das Recht dem Kind den Vater vorzuenthalten? Das mag provokativ klingen, ist aber eigentlich einfach ein Resultat aus dem Gesetzestext oben. Und wenn Du nur eine oberflächliche Frage stellst ohne Einzelheiten zu nennen, wirst Du eben auch genau darauf zugeschnittene Antworten bekommen. Alles Gute D


Felica

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Theoretisch kann es dir sogar passieren das das Kind vom Richter dem Vater zugesprochen wird. Dann kannst du ja mal überlegen ob dir 1 Tag in der Woche langt. Die Gefahr ist umso höher je mehr du gegen den Vater arbeitest. wenn du also keine konkreten Beweise hast die vor Gericht standhalten warum es nicht dem Wohl des Kindes entspricht das der Vater es einmal die Woche hat, dann würde ich mich mit dem gütig einigen. Mit einen Tag die Woche bist du gut dabei. Auch weil ich davon ausgehe das du nicht stillst. Würdest du stillen könnte das anders gewichtet werden. Dein Kind wird zudem bereits von den Großeltern betreut, du bist also nicht mehr alleinige Bezugsperson.


HeyDu!

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Kleine Ergänzung zu Felica's Hinweis... Falls die Stillerei ein Argument wäre, dann bedenke bitte, es hilft (wenn überhaupt) nur zeitlich begrenzt. @desireekk Dankeschön.


Mitglied inaktiv

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mei, heute ist die forengemeinschaft aber wieder gesetzestreu und streng! liebe ap, ich kann dich gut verstehen, wenn dich der gedanke momentan schreckt, das kind ist noch mini und die kurze zeit inklusive deiner krankheit war sicher nicht leicht.... nebst all der gesetze würde ich das teilen der sorge um dein kind auch als benefit und bereicherung sehen und säuglingsgerechte umgangsmöglichkeiten in erwägung ziehen und deinem mann als vorschlag unterbreiten. evtl auch mit unterstützung des jugendamtes oder einer beratungsstelle. ich hätte mich von meinem säugling auch nicht 24 stunden trennen wollen, piepegal wieviel rechte dahinter stecken!


Nora11

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Hallo, ja ich stille immer noch, denke aber auch, dass das kein Argument ist, das Kind für ca. 8 h dem Vater zu überlassen.


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