Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tippfehler bei Datumsangabe der Elternzeit - wird der Antrag unwirksam?

Frage: Tippfehler bei Datumsangabe der Elternzeit - wird der Antrag unwirksam?

Maremare

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Sehr geehrte Frau Bader, über die Suche konnte ich keine Antwort auf meine Frage finden, deswegen wende ich mich an Sie. Mein Freund hat 8 Wochen vor dem mutmaßlichen ET bei seinem AG Elternzeit beantragt. Heute ist dann der Sekretärin ein Tippfehler im Antrag aufgefallen. Geschrieben haben wir: "Die Elternzeit wird für eine Dauer von 6 Monaten genommen und soll mit der tatsächlichen Geburt beginnen. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist wird meine Elternzeit somit vom 14.12.2016-13.05.2017 (abhängig vom tatsächlichen Geburtstermin, wird mit der Geburt gegebenenfalls angepasst) andauern." Beantragt werden 6 Monate, doch in der näheren Ausführung mit genauen Datumsangaben muß natürlich nicht der 13.05., sondern der 13.06. stehen. Wir fragen uns nun, was zu tun ist. Kann der Antrag aufgrund dieses Fehlers nicht anerkannt werden? Ist der Antrag aufgrund dieses Fehlers generell unwirksam? Oder sind für die Antragstellung die "6 Monate" ausschlaggebend, wobei die genauen Daten dann eher der weiterführenden Erklärung dienen? Können wir ein Korrekturschreiben zum Antrag verfassen und den Tippfehler berichtigen? Bzw. kann sich der AG auf den Tippfehler berufen und verlangen, daß mein Freund bereits nach 5 Monaten wieder arbeitet? Leider ist zur Zeit ein persönliches Gespräch mit dem AG nicht möglich, da dieser auf unbestimmte Dauer krank ist. Die Firma ist recht klein und es gibt keine Stellvertretung, an die man sich wenden könnte. Im Moment sind wir soweit, ein Korrekturschreiben zum Antrag zu verfassen und gleichzeitig für den ausschließlichen Fall, daß der erste Antrag+Korrekturschreiben aus irgendwelchen Gründen nicht anerkannt werden sollte, den Antrag noch einmal neu stellen (unter Wahrung der 7-wöchigen Frist dann leider erst zum 23.12.2016). Vielen Dank vorab und beste Grüße, Maremare


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, halte ich nicht für so schlimm. Einfach kurz schriftlich eine Mitteilung hinterherschicken. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ich glaub das ist halb so schlimm. Es ist ja offensichtlich ein Fehler passiert, und den kann man korrigieren. zumal der AG zur Zeit krank ist und (hoffentlich) keine Entscheidungen getroffen wurden. Einfach bitten, dass sie die fehlerhafte Version mit der richtigen austauschen und die Elternzeit bestätigen.


Maremare

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Danke für die Antworten, uriah und Frau Bader. :)


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