Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitvertrag nach Elternzeit

Frage: Teilzeitvertrag nach Elternzeit

Elsa F.

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich gerade in meinem dritten Jahr in Elternzeit und arbeite in Teilzeit. Vor der Geburt hatte ich einen unbefristeten 40-Wochenstunden-Vertrag. Aktuell arbeite ich 24 Stunden. Da ich mich noch in Elternzeit befinde, ruht mein regulärer Vertrag. Mit Beendigung meiner Elternzeit würde ich meine Wochenstundenanzahl gerne auf 30 Stunden erhöhen. Als ich dieses Thema ansprach, sagte mir mein Vorgesetzter, dass eine Erhöhung meiner Stunden aktuell nicht möglich ist bzw. es vom Vorstand nicht gewünscht ist, die Arbeitsstunden in meinem Team zu erhöhen. Mein Arbeitgeber möchte meinen ruhenden Vertrag in einen Teilzeit-Vertrag ändern (24 Wochenstunden, so wie mein aktueller Elternzeit-Vertrag). Rein juristisch hätte ich ja das Recht, auf 40 Wochenstunden zu beharren, oder? Allerdings möchte ich meinen Arbeitsplatz natürlich ungern einklagen. Einige Monate nach Ablauf meiner Elternzeit wird intern umstrukturiert, so dass mein Vorgesetzter anschließend eher die Chance sieht, meine Wochenstunden erhöhen zu können. Ich scheue mich allerdings davor, meine 40 Stunden zunächst komplett auf 24 reduzieren zu lassen, da ich befürchte auch danach keine Erhöhung mehr zu bekommen (und aktuell hätte ich zumindest noch das Recht). Welche Möglichkeiten hätte ich aus Ihrer Sicht (ohne mich auf einen juristischen Kampf mit dem Unternehmen einzulassen)? Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort und bedanke mich bereits jetzt ganz herzlich. Viele Grüße Elsa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, den alten Vertrag auf keinen Fall ändern! Vllt. die TZ auf zB 6 Mo. befristen und dann neu schauen. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe im Juli 2010 aufgrund meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen(ich bin Flugbegleiterin).Im März 2011 kam mein Sohn zur Welt u ich habe bis März 2012 Elternzeit genommen.Nach einem ziemlich Kampf konnte ich meinen Resturlaub aus 2010(20 Tage) nach meiner Elternzeit Ende März/Anfang April nehmen. Der Urlau ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...