Enidanp78
Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines zweiten Kindes befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Schon vorher habe ich mit 30 Wochenstunden Teilzeit gearbeitet. Nun möchte ich meine Tätigkeit im Rahmen der Elternzeit, die noch bis Februar 2017 dauert, wieder aufnehmen - allerdings bis zum Ende der Elternzeit mit lediglich 20 Wochenstunden und mir dann überlegen, ob ich zu meinem ursprünglichen Vertrag von 30 WS zurpückkehre oder dauerhaft reduziere. Ist das ohne Weiteres möglich? Es heißt ja immer "Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit" - aber ich habe ja schon vorher Teilzeit gearbeitet....... Danke und viele Grüße, Nadine Philipp
Hallo, klar geht das. Der AG darf, wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat, nur aus betrieblichen Gründen ablehnen Liebe Grüße NB
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Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Minijobs während der Elternzeit. Hab nun endlich nach 6 Wochen und tausendmal nachfragen die Antwort erhalten, das ich einen Minijob in einem anderen Unternehmen annehmen darf. Die Elternzeit läuft bei einem privaten Edeka, nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit in einem Rewe Getränkemarkt zu arb ...
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...
Hallo, meine Tochter ( 18 Jahre ) ist gerade frisch Mutter geworden. Sie besucht aktuell die 10. Klasse, lebt bei mir und möchte ab August eine Ausbildung beginnen. Nun meine Frage: Muss mein Ex Mann ( der Vater meiner Tochter ) ab jetzt kein Unterhalt mehr zahlen obwohl sie noch nicht ihre Berufsausbildung beendet hat? Und warum ...
Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der zweite Elternzeit Jahr (2 in Anspruch genommen) jedoch Elterngeld nur für ein Jahr beantragt. Der Plan war dass wenn der kleine in der Krippe sich eingewöhnt hat die Elternzeit zu beenden und wieder Teilzei zurück zu gehen. Zurzeit geht leider nicht die gewünschte Arbeitzeiten nämlich die die mein So ...
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...
Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...
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