Teilzeitjob im Erziehungsurlaub + neue Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitjob im Erziehungsurlaub + neue Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, mein 2jähriger EU endet im November 2002. Seit Juli 2001 bin ich in Teilzeit (12,5 Std. pro Woche) bei einer anderen Firma beschäftigt. Nun planen wir in zweites Kind, das vor Ende des EU ja nicht auf der Welt sein wird. Ich will versuchen, meinen alten Arbeitgeber zu einer Verlängerung des EU zu bewegen, damit ich nicht schwanger für ein paar Monate arbeiten muß. Wie verhält sich das nun mit meinem Jobverhältnis? Muß ich dann für das 2. Kind bei meinem neuen Arbeitgeber auch EU einreichen oder nur bei meiner alten, "eigentlichen" Firma? Kann ich meinen derzeitigen Job auch für eine gewisse Zeit aussetzen und nach Wunsch wieder einsteigen, und muß mein jetziger AG dem zustimmen? Und wer ist für das Erz.geld zuständig, die alte oder die jetzige Firma oder nur die Krankenkasse? Sorry für die vielen Fragen, aber das ist für mich echt eine Grauzone. Viele Grüße Ines

Mitglied inaktiv - 26.04.2002, 22:30



Antwort auf: Teilzeitjob im Erziehungsurlaub + neue Schwangerschaft

Liebe Ines, handelt es sich bei dem neuen Job um einen 325€ Job? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.04.2002



Antwort auf: Teilzeitjob im Erziehungsurlaub + neue Schwangerschaft

hallo Frau Bader, die Antwort ist jein. Z.Zt. bin ich auf St.klasse 5 richtig angstellt, mit Sozialabgaben, Steuern etc., da ich kürzlich noch einen anderen Job auf St.klasse 6 hatte. ich bin aber am Überlegen, ob ich meinen derzeitigen Job zu einem 325-€-Job umwandle. Hätte das nachteile (villeicht ja auch Vorteile)? Gruß Ines

Mitglied inaktiv - 29.04.2002, 21:44



Antwort auf: Teilzeitjob im Erziehungsurlaub + neue Schwangerschaft

Liebe Ines, ich gehe davon aus, dass Ihr Vertrag auf den alten EU befristet ist. Es wird also wohl so sein (ohne den Vertrag zu kennen), dass Sie mit dem 2. Ag neu verhandeln müssen. EU können Sie übrigens auch bei einem 325€er nehmen. Das Mutterschaftsgeld im EU zahlt die KK, den AG-Anteil der jetzige Ag für den TZ-Job. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2002



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