Hallo Frau Bader,
mein Sohn ist 20 Monate alt und ich habe für ihn drei Jahre Erziehungsurlaub beim Arbeitgeber angemeldet. Jetzt bin ich wieder schwanger. Mein Sohn wird 25 Monate alt sein, wenn das zweite Kind geboren wird. Wenn ich für das zweite Kind wieder drei Jahre Erziehungsurlaub anmelde, beginnen die erst nach vollständigem Ablauf der ersten drei Jahre oder schon mit der Geburt des zweiten Kindes? Steht mir nochmal das volle Mutterschafts-und Erziehungsgeld zu, da der Arbeitsvertrag im EU ja nur ruht?
Vielen Dank für die Aufklärung!
Mitglied inaktiv - 19.06.2004, 22:08
Antwort auf:
Erziehungsurlaub+weitere Schwangerschaft
HAllo,
man kann den alten abbrechen un neuen anfangen oder den alten zu Ende nehmen und dann den neuen dranhängen (Antragsfrist 8 Wochen). Das ist egal, man kann anur bis zum 3. Geb. des 2. Kindes nehmen.
Im EU bekommen Sie nur den AG-Antiel vom EG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.06.2004
Antwort auf:
Erziehungsurlaub+weitere Schwangerschaft
Hi, der neue Erz.urlaub geht am Tag der Geburt des nächsten Kindes los. Wenn es sich mit dem alten EU überschneidet, büßt man sozusagen etwas von der Zeit ein, aber kein Geld, wenn man überhaupt im 3. Jahr noch Geld bekommt. (man kriegt dann eben 2 mal Erz.geld). Dir stehen neues Erz.geld und Mutteschaftsgeld zu und auch der Lohnausgleich für die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt.
Das Mutterschaftsgeld kommt von der Kasse, der Lohnausgleich vom Betrieb, der sich das dann letztlich auch wieder von der Kasse holt.
Mitglied inaktiv - 19.06.2004, 23:18
Antwort auf:
Erziehungsurlaub+weitere Schwangerschaft
Hallo !
Es kommt darauf an.Wenn Dein Chef zustimmt das Du das 3. Jahr vom 2. Kind später nimmst kannst Du erst den alten Erziehungsurlaub aufbrauchen dann praktisch nochmal 3 Jahre beantragen !
Wenn er nicht zustimmt hast Du nur bis zum 3. Geburtstag des2. Kindes Erziehungsurlaub !
Mutterschutzgeld bekommst Du nur den Krankenkassenanteil (13 Euro/Tag) weil Du zwischenzeitlich nicht arbeitest !
Erziehungsgeld bekommst Du ganz normal wie beim ersten auch !
LG Sandra
Mitglied inaktiv - 19.06.2004, 23:36
Antwort auf:
Erziehungsurlaub+weitere Schwangerschaft
Hi, man kriegt den Lohnausgleich zum Mutterschutz auch, wenn man zwischenzeitlich nicht arbeitet (hab ich auch immer gekriegt) - es geht darum, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt - nicht ob man arbeiten war.
Mitglied inaktiv - 21.06.2004, 10:51