Hallo Frau Bader, ich bin derzeit befristet bis Juli 2005 beschäftigt. Meine Frage lautet, wenn ich während der befristeten Anstellung schwanger werde, habe ich dann vollen Anspruch auf Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld? Und was würde passieren, wenn mein Erziehungsurlaub über den Juli 2005 hinausgeht, bekomme ich dann auch noch Erziehungsgeld, oder nicht mehr, weil es ja ein befristetes Verhältnis war?? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe. Grüße, little-sun
Mitglied inaktiv - 01.09.2002, 21:15