Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeitslos

Frage: Teilzeitarbeitslos

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, wenn mein Arbeitgeber mich zu einer mir möglichen Arbeitszeit während meines EU nicht als Teilzeitkraft beschäftigen kann, habe ich dann Anspruch auf Teilzeitarbeitslosengeld? Danke im Vorraus Ela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Ela, nein. Sie können sich nur mit Zustimmung des AG einen anderen AG suchen. Gruß, NB


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