Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich hatte bereits vor der Schwangerschaft Teilzeit (28 Std./Woche) gearbeitet. Darf ich auch nach meinem Erziehungsurlaub wieder Teilzeit arbeiten oder muß ich dazu erst wieder einen Antrag stellen? Der Betrieb hat über 500 Mitarbeiter. Meine Tochter wurde im September 2000 geboren. Gruß, Michaela
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB
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Hallo Frau Bader! Ich möchte nach dem Mutterschutz für das erste halbe Jahr Erziehungsurlaub nehmen und 19 Stunden pro Woche bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten. Dies habe ich auch schon schriftlich beantragt und bin mit meinem Arbeitgeber soweit einig. Was mich jedoch verwundert ist, daß das Personalamt mir nun einen geänderten Arbeitsv ...
Liebe Nicola, bis jetzt habe ich volle 38 Stunden gearbeitet. Genau kann ich es noch nicht sagen, aber ich könnte mir vorstellen irgendwann in den 3 Jahren erstmal auf Teilzeit zu arbeiten. Da ich ja erst 4 Wochen vor dem Antritt meinem Arbeitgeber Bescheid geben muss, wie lange ich Erziehungsurlaub nehme, dachte ich mir, ich mache es so: Ich sag ...
Liebe Frau Bader, nach meinem Mutterschutz möchte ich nur noch Teilzeit arbeiten. Wo finde ich das neue Gesetz über Teilzeitarbeit? Gruß Heike
Liebe Frau Bader! Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub, der bis zum 16.Mai noch andauert, wenn mein Sohn 6 Monate alt ist. Ich habe nur 6 Monate EZU beantragt, weil ich anschließend wieder mehr arbeiten möchte/muss. Nach den 6 Monaten steht mir eh kein Erziehungsgeld mehr zu. Zur Zeit arbeite ich von zuhause aus 19 Stunden die Woche bei meinem a ...
Sehr geehrte Frau Bader, nach Ende meines Erziehungsurlaubs (03.07.2001) möchte ich gerne bei meinem bisherigen Arbeitgeber in Teilzeit (4 Stunden) arbeiten. Den Antrag hierfür habe ich fristgerecht Anfang März gestellt. Gestern erhielt ich einen Teilzeitvertrag. Es handelt sich aber nicht um eine Ergänzung zu meinem bestehenden Arbeitsvertrag ...
Guten Tag, Frau Bader, bei mir ergibt sich folgendes Problem: Mein 3-jähriger Erziehungsurlaub endet am 01.07.2002. Am 01.01.2002 jedoch werde ich bei meinem alten Arbeitgeber eine Teilzeitstelle (19 h/Woche) anfangen. Der Anspruch auf meinen alten Vollzeit-Arbeitsplatz wurde - das war Bedingung - mit einer Einmalzahlung abgegolten. Jetzt meine ...
Liebe Frau Bader, ich wollte ab März 76Std.im Monat Teilzeit arbeiten(Einzelhandel).Lt. AG muß ich ein bis zwei Samstage im Monat arbeiten(habe aber nur einen Krippenplatz von Mo-Fr),und werde auch keine festen Tage haben(flexibel).Ist den sowas in Ordnung? Danke
Hallo, ich möchte nach der Geburt meines Babys je nach Stillzeit nach einem 1/2 bis 3/4 Jahr wieder in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Ist es ratsam, den Erziehungsurlaub nur auf diese Zeit festzulegen, oder sollte ich die bis zu 30 Stunden zulässige Arbeitszeit im Erziehungsurlaub nutzen??? Vorteile / Nachteile??? Vielen Dank, Gruß K.
hallo, ich habe mal eine frage zur teilzeitarbeit im erziehungsurlaub. wenn ich 2 jahre erziehungsurlaub nehme und nach 6-12 monaten gerne teilzeit arbeiten gehen würde, muss mein alter arbeitgeber mich dann als teilzeit beschäfftigen in der zeit ( wenn ich vorher da vollzeit gearbeitet habe) oder kann er es entscheiden wie er will. desweiteren ...
Hallo Frau Bader! Ich befinde mich noch bis September im Elternurlaub. (also im 5. Jahr). Mein Arbeitgeber möchte, dass ich eine Familinpause von bis zu 3 Jahren nehme. Das würde heißen, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet wird und ich nach 3 Jahren einen Anspruch auf Wiedereinstellung hätte. Den Elternurlaub habe ich nur genommen, weil ...
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