Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub- vertragl. Regelung ?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub- vertragl. Regelung ?

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Hallo Frau Bader! Ich möchte nach dem Mutterschutz für das erste halbe Jahr Erziehungsurlaub nehmen und 19 Stunden pro Woche bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten. Dies habe ich auch schon schriftlich beantragt und bin mit meinem Arbeitgeber soweit einig. Was mich jedoch verwundert ist, daß das Personalamt mir nun einen geänderten Arbeitsvertrag zusenden möchte. Ist das erforderlich und in Ordnung? Ich dachte mein bisheriger Arbeitsvertrag bleibt bestehen, da ich nach dem halben Jahr wieder Vollzeit arbeiten werde wie bisher. Ich möchte nicht aus Versehen riskieren, den Anspruch auf meine Vollzeitstelle aufzugeben. Schon im voraus danke für eine Antwort. Grüße, Silvia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Silvia, das ist ok. Achten Sie aber auf die zeitliche Begrenzung des Vertrages für die Zeit des EU und auf eine Regelung, daß danach wieder der alte V. gilt. N. Bader


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