Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub, der bis zum 16.Mai noch andauert, wenn mein Sohn 6 Monate alt ist. Ich habe nur 6 Monate EZU beantragt, weil ich anschließend wieder mehr arbeiten möchte/muss. Nach den 6 Monaten steht mir eh kein Erziehungsgeld mehr zu. Zur Zeit arbeite ich von zuhause aus 19 Stunden die Woche bei meinem alten Arbeitgeber. Für den Antrag auf Erziehungsgeld mußte ich die voraussichtlichen Einkommensverhältnisse im Jahr 2001 angeben, wobei ich aber noch nicht wußte/weiß, wieviele Wochenstunden ich ab Mai arbeiten werde. Daher hat mein Arbeitgeber zunächst die Verhältnisse angegeben, als wenn ich weiterhin 19 Wochenstunden arbeite. Muß ich der Erziehungsgeldstelle melden, wenn ich tatsächlich mehr arbeite (ich bin ja dann NICHT mehr im Erziehungsurlaub!), weil sich mein Einkommen erhöht? Fakt ist jedoch, daß mein/unser Einkommen nicht über die 100000 DM-Grenze kommen wird, selbst wenn ich ab Mai wieder voll arbeiten würde. Ich möchte sicher gehen, daß man mir keinen Strick drehen kann! Viele Grüße Andrea
Liebe Andrea, ich würde diesen Verdienst auf jeden Fall angeben. Die Ämter sind z.T. sehr schnell mit Strafanzeigen wegen Leistungserschleichung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, ich habe auch nur 6 monate erz.urlaub beantragt und mache danach teilzeit von 19 std. (fange im juni wieder an). erz.geld bekommst du ja 2 jahre lang, wenn dein/euer einkommen nicht zuuu hoch ist und du nicht mehr als 19 std arbeitest - ob du nun gleichzeitig erz.urlaub hast oder nicht!!! ich habe 600,- bisher bekommen und bekomme ab juni gemindertes erz.geld (wegen einkommen von partner und mir). wenn du also dann mehr arbeitest und es nicht meldest, dann bekommst du ja wie bisher dein erz.gegeld. (weil 19 std angegeben sind). wenn es dann aber rauskommt, dann können die es zurückfordern, weil deine angaben ja falsch waren und dir in der neuen situation kein erz.geld mehr zustehen würde. ich hoff, ich hab mich einigermaßen ausgedrückt... verstanden??? (so habs ich jedenfalls damals verstanden) grüße petra
Mitglied inaktiv
Hallo Petra! Es ist doch etwas anders, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich bekomme nur bis zum 6.Monat ErzGeld und habe auch nur bis zum 6.Monat ErzUrlaub beantragt. Danach bekomme ich kein ErzGeld mehr wegen zu hohem Einkommen. Mein Problem ist folgendermaßen: Ich bin mir nicht sicher, ob das Einkommen im zweiten Halbjahr, in dem ich WEDER ErzUrlaub habe NOCH ErzGeld bekomme, rückwirkend auf das erste Halbjahr angerechnet werden muß. Beim Antrag auf ErzGeld mußte man ja für ein komplettes Jahr eine Verdienstbescheinigung einreichen. Nur, daß mein Einkommen im zweiten Halbjahr noch nicht bekannt war/ist und erstmal davon ausgegangen wurde, daß ich weiterhin nur 19 Stunden die Woche arbeite. Fakt ist, daß sich an der Bewilligung der 4 mal 600 DM + 80 DM für das erste Halbjahr nichts ändern wird, weil die Einkommensverhältnisse weiterhin unter 100000 DM bleiben, egal wieviel ich arbeite. ABER: Wollen die das jetzt genau wissen? Es ist eigentlich nur eine Formsache. Normalerweise würde ja das Einkommen aus 2000 herangezogen, weil mein Sohn in Nov. 2000 geboren wurde. Nur ErzGeld bekomme ich nur für Januar 2001 bis Mai 2001. Ich hätte kein Problem damit, meine Verdienste offenzulegen, nur wann und wie muß ich es machen? Ich glaub, ich ruf da einfach mal an... auch wenn die Sachbearbeiter mit meinem Fall sicher überfordert sind! Viele Grüße Andrea
Mitglied inaktiv
hallole, okay. in dem fall isses wohl egal, weil erz.geld bekommt man ja monatlich. und wenn du eh nix mehr bekommst ab mai... dir gings dann um die gehaltsgrenze, gell? frag die halt mal dort. grüßis petra
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