Guten Tag Frau Bader, ich arbeite als Pflegekraft in einem Heim und möchte während der Elternzeit in einem Heim von einem anderen Träger stundenweise tätig werden. Mir wurde ein entsprechender Antrag vom Arbeitgeber abgelehnt mit der Begründung, dass es sich um ein Konkurrenzunternehmen handelt und dieses deren Interessen widerspricht. Meine Fragen: Reicht diese Begründung aus? (ich dachte es muss ein wirklich wichtiger Grund wie Bekanngabe von Betriebsgeheimnissen vorliegen) Arbeitet man mit einer entsprechenden Ausbildung nicht zwangsweise immer bei der Konkurrenz, wenn man nicht die Möglichkeit hat bei seinem festen Arbeitgeber zu arbeiten? Mit freundlichen Grüßen Jana
von Jana78 am 04.01.2013, 12:51